Bei zahlreichen mittelfränkischen Unternehmen sind Mails eines Transparenzregister e. V. aus Plauen eingegangen mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken weist darauf hin, dass dieser e. V. nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat, das der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hat. Die Unternehmen werden in den Mails aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dort angegebene Link führt jedoch nicht zum echten Transparenzregister. Bei den Mails handelt es sich vielmehr um ein Angebot für eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ (Kosten: 49 Euro) und nicht um eine amtliche Aufforderung. Diese E-Mails müssen also nicht beantwortet werden, so die IHK.
Gleichwohl empfiehlt die IHK zu prüfen, ob die Unternehmen ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister schon nachgekommen sind. Dort müssen u. a. Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden.
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