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IHK – Wir setzen uns ein

AHKs organisieren Rückflüge nach Russland und China

Deutsche Manager konnten vor Kurzem erstmals wieder nach China und Russland einreisen – unter tatkräftiger Beteiligung der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) vor Ort. So sind vor Kurzem 200 deutsche Fach- und Führungskräfte in Shanghai gelandet, die zuvor rund fünf Monate von ihren Familien in China getrennt waren. Es war bereits die zweite Maschine mit Geschäftsleuten, die auf Initiative der AHK Greater China nun in ihre zweite Heimat zurückkehren konnten. Allerdings mussten sich die Rückkehrer für zwei Wochen in Quarantäne begeben, bevor sie wieder in ihren Unternehmen starten konnten. In anderen Weltregionen – etwa in Lateinamerika – hat die Pandemie jedoch ihren Höhepunkt noch nicht erreicht, sodass deutsche Führungskräfte noch nicht dorthin zurückkehren können.

EU-Wiederaufbaufonds praxisnah gestalten

750 Mrd. Euro umfasst der Wiederaufbaufonds, mit dem die EU den Mitgliedstaaten aus der Corona-Krise helfen will. Der Erfolg wird nach Einschätzung des DIHK vor allem davon abhängen, wie der Fonds finanziert und ob das Geld in wirtschaftlich sinnvolle Projekte investiert wird. DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer erklärte: "Es ist daher wichtig, Recovery-Mittel in solche Aktivitäten zu kanalisieren, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen."

Zudem müsse den begünstigten Ländern ein klares Bekenntnis zu einer soliden Wirtschaftspolitik und zu einer ehrgeizigen Reformpolitik abverlangt werden. Wichtig sei auch, nicht nur einen europaweiten, sondern einen internationalen Ansatz zu wählen. Insbesondere müsse Europa seine Stimme noch stärker in der internationalen Handelspolitik erheben und für freien Handel eintreten. Zudem müssten die internationalen Lieferketten resistenter gegen Krisen werden. Das Ziel einer "strategischen Autonomie" dürfe aber nicht dazu missbraucht werden, auf mehr Protektionismus zu setzen.

Neues Strafrecht belastet rechtstreue Betriebe schwer

Der Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht (Verbandssanktionsgesetz), den die Bundesregierung vorgelegt hat, stößt auf Kritik in der Wirtschaft. Der DIHK hat deshalb zusammen mit anderen Spitzenverbänden kritisch Position zu diesem Gesetzesvorhaben bezogen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine neue Form strafrechtlicher Haftung von juristischen Personen einführen. Der DIHK sieht keine Notwendigkeit für dieses Gesetz, sondern vielmehr die Gefahr einer pauschalen Kriminalisierung der Wirtschaft. Zudem würde es auch für rechtstreue Unternehmen eine erhebliche Belastung mit sich bringen. Sowohl mit Blick auf die Grundkonzeption als auch auf zahlreiche Einzelregelungen bestünden erhebliche straf- und vor allem verfassungsrechtliche Bedenken. Vor allem sei die vorgesehene "Verbandstat" in ihren Strukturen zu unbestimmt. Dadurch könnte ein Unternehmen für Geschehnisse haften, auf die es keinerlei Einfluss hatte und die es in keiner Form verschuldet hat. Und nicht zuletzt kommt der Entwurf laut IHK-Organisation in der Corona-Krise zur Unzeit, denn er würde erhebliche Zusatzbelastungen besonders für kleine und mittlere Unternehmen mit sich bringen.

Gewerberechtliche Verfahren nicht auf BaFin übertragen

Deutschlandweit gibt es rund 38 000 Finanzanlagen-Vermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. In neun Bundesländern unterliegen sie der Kontrolle der Industrie- und Handelskammern, in sieben Ländern sind dafür die Gewerbebehörden zuständig. Das Bundesfinanzministerium will die Aufsicht nun auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen, um diese "organisatorische Zersplitterung" zu beenden. Dieses Vorhaben stößt auf Kritik der IHK-Organisation, wie DIHK-Steuerchef Rainer Kambeck bei der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am 27. Mai 2020 deutlich machte. Er nannte hierfür vor allem drei Argumente: Zum einen würden auf die Vermittler – größtenteils Kleingewerbetreibende – gemäß den aktuellen Planungen erhebliche Kostensteigerungen zukommen. Zum zweiten stünden die IHKs für eine qualitativ hochwertige Aufsicht, sodass eine Übertragung der Aufsichtskompetenz auf die BaFin ohne Not erfolgen würde. Und drittens seien die IHKs für eine Reihe weiterer gewerberechtlicher Erlaubnisverfahren zuständig, was zu Synergieeffekten geführt habe. Sie würden durch die Übertragung verloren gehen.

Restrukturierung: EU-Richtlinie schnell umsetzen

Wegen der Corona-Krise dringt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) darauf, die im Juli 2019 verabschiedete EU-Restrukturierungsrichtlinie schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen – und nicht erst zum Ablauf der EU-Umsetzungsfrist im Juli 2021. Kernelement der EU-Richtlinie, die eine rechtzeitige Sanierung notleidender Unternehmen ermöglichen soll, ist ein gesetzlich angeordnetes Stillhalteabkommen der Gläubiger. Das ermöglicht es den Betrieben, mit ihren Gläubigern Sanierungsmaßnahmen zu vereinbaren, zum Beispiel durch einen Schuldenerlass. Bislang sind solche Maßnahmen nur innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens möglich.

Der Vorteil des neuen Verfahrens liegt laut DIHK insbesondere darin, dass nur die Gläubiger beteiligt werden müssen, die für den Erfolg der Sanierung eine entscheidende Rolle spielen. Zudem sei das Verfahren unbürokratisch: Bei einem einvernehmlichen Zustandekommen eines Restrukturierungsplans bedarf es weder der Einsetzung eines Restrukturierungsverwalters noch einer richterlichen Entscheidung.

Umstellung der Kassensysteme auf Ende 2021 verschieben

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) setzt sich dafür ein, die gesetzliche Frist für die Umstellung auf neue Kassensysteme zu verlängern. Damit würden Handel und Gastronomie entlastet, die zu den Branchen gehören, die am meisten unter der Corona-Krise leiden. Der DIHK fordert, die Umsetzungsfrist bis Ende 2021 zu verschieben. Unterstützung bekam die IHK-Organisation nun von Bayerns Finanzminister Albert Füracker: Er sprach sich dafür aus, die Schonfrist für die vorgeschriebene Nachrüstung der Ladenkassen zu verlängern. Geschäfte sollten ihre elektronischen Kassen erst zum 31. März 2021 mit der sogenannten "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) nachrüsten müssen. Derzeit geplanter Starttermin für die Umstellung ist der 30. September 2020.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2020, Seite 50

 
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