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Europäischer Green Deal

Nachhaltig wachsen

Illu_WiM_2020_07_08 © Anton Atzenhofer

Europa ist auf dem Weg zum ersten klimaneutralen Kontinent. Wie sehen die Etappen auf diesem Weg aus?

Die Europäische Union verpflichtet sich, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Darüber hinaus sollen die Schadstoffemissionen auf nahezu Null gesenkt und eine umfassende Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Von dieser Mammutaufgabe werden alle Bereiche der Wirtschaft betroffen sein.

Erste Einblicke in diese strategische Stoßrichtung hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 in Form einer Mitteilung über den sogenannten "Europäischen Green Deal" vorgelegt. Im Anhang zu dieser Mitteilung befindet sich ein vorläufiger Fahrplan für rund 50 Strategien und Maßnahmen, die im Laufe des Jahres 2020 sowie in den folgenden Jahren konkretisiert werden. Betroffen sind nicht nur Klima- und Umweltschutz im engeren Sinn, sondern alle Politikbereiche. Im Zuge der Corona-Krise hat die EU-Kommission am 27. Mai 2020 ein revidiertes Arbeitsprogramm vorgelegt, das zu Verzögerungen bei einzelnen Vorhaben, beispielsweise im Umweltbereich, führt.

Klimaneutral bis 2050

Die entscheidenden Maßnahmen aus dem Green Deal werden aber planmäßig weiterverfolgt. Hierzu zählt das Europäische Klimagesetz, das die EU-Kommission bereits am 4. März 2020 vorgeschlagen hat. Mit diesem Gesetz soll die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich verankert werden. Darüber hinaus umfasst das Klimagesetz Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und das Handeln entsprechend anzupassen. In Ergänzung zum Klimagesetz will die EU-Kommission im dritten Quartal 2020 einen Plan mit einem noch ehrgeizigeren Ziel für die Reduktion der Treibhausgase vorlegen: Sie sollen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 sinken. Allerdings stellt bereits das aktuelle Klimaziel für das Jahr 2030, das eine Reduktion der Treibhausgase von 40 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, die Wirtschaft vor große Herausforderungen und wird aus heutiger Sicht verfehlt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt beispielsweise die IHK Nürnberg für Mittelfranken in ihrer Klimaposition vom März 2019, auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 zu verzichten und sich zunächst darauf zu konzentrieren, das aktuelle Reduktionsziel zu erreichen.

Um die Klimaziele zu erreichen, sind gewaltige Investitionen notwendig. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission bereits am 14. Januar 2020 einen Investitionsplan für den Green Deal vorgeschlagen, nach dem in den nächsten zehn Jahren mindestens eine Billion Euro aus öffentlichen und privaten Quellen mobilisiert werden sollen. Laut der EU-Kommission müssen allerdings allein zur Erreichung der bestehenden Klimaziele bis 2030 jährlich 230 Mrd. Euro zusätzlich investiert werden. Langfristig dürfte der Finanzbedarf noch weit höher sein. So zeigt die Studie "Klimapfade für Deutschland" des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), dass eine Senkung der Treibhausgase um 95 Prozent allein in Deutschland Investitionen von bis zu 2,3 Billionen Euro erfordert – und das auch nur bei optimaler politischer Koordinierung.

Voraussichtlich wird die EU-Kommission daher nochmals nachlegen. Mit dem ebenfalls am 27. Mai 2020 vorgelegten Aufbauplan für die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Covid-19-Pandemie wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 um 750 Mrd. Euro auf nun 1,85 Billionen Euro aufgestockt. Da nach wie vor 25 Prozent der Haushaltsmittel für den Klimaschutz eingeplant sind, stehen nun deutlich mehr EU-Mittel als ursprünglich geplant zur Verfügung, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Investitionsplan der EU zeigt aber auch, dass die Mobilisierung von privatem Kapital durch Unternehmen entscheidend sein wird. Aus diesem Grund will die EU-Kommission im ersten Quartal 2021 ihre Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance-Strategie) erneuern und die Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung überprüfen. Im Kern sollen die Kapitalströme stärker in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft gelenkt und die Transparenz von finanz- und realwirtschaftlichen Aktivitäten erhöht werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die sogenannte EU-Taxonomie, mit der nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten einheitlich klassifiziert werden sollen. Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dass die EU-Taxonomie lediglich beschreibenden und keinen normativen Charakter hat und weiterhin nur auf nachhaltige Finanzprodukte und nicht auf alle Bank- und Versicherungsprodukte angewendet wird. Anderenfalls drohten massive Engpässe in der Unternehmensfinanzierung und Nachteile europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb.

Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft

Ein weiteres Kernelement des Green Deals ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, den die EU-Kommission am 11. März 2020 beschlossen hat. Ziel ist es, den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in der EU in den kommenden zehn Jahren zu verdoppeln und zugleich das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Zahlreiche Gesetzesinitiativen sollen folgen, insbesondere für elektronische Geräte, Batterien, die Bekleidungsbranche, den Einsatz von Plastik und Verpackungen sowie die Bau- und Abfallwirtschaft. Diese Initiativen sollen den gesamten Lebenszyklus von Produkten umfassen – von Design und Herstellung bis zu Verbrauch, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling. So soll beispielsweise bis 2021 in der Verbraucher- und Produktpolitik der EU ein Recht auf Reparatur verankert werden, wobei die Priorität bei Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie liegt.

Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) können die geplanten Vorgaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit als "ultima ratio" dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, sofern genügend Gestaltungsspielraum für Produktinnovationen bleibt. Ein Beispiel hierfür könnten neue Technologien zum 3D-Druck von Ersatzteilen sein.

Gemäß der neuen Industriestrategie, die von der EU-Kommission am 10. März 2020 vorgelegt wurde, soll die Industrie eine Führungsrolle übernehmen, um klimaneutral zu werden und die Digitalisierung voranzutreiben. Die EU-Kommission verweist auf die erfolgreichen Transformationen, die als "industrielle Revolutionen" schon stattgefunden haben bzw. unter dem Schlagwort Industrie 4.0 gerade ablaufen. Allerdings wurden diese Umwälzungen bisher durch die Eigendynamik der technologischen Entwicklungen getrieben und waren politisch ungeplant.

Inhaltlich ist die Industriestrategie sehr allgemein gehalten und eher eine Darstellung von verschiedenen anderen Initiativen und Strategien der EU-Kommission. Um den Weg für ein klimaneutrales Europa zu ebnen, werden beispielsweise Maßnahmen zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien sowie eine Allianz für sauberen Wasserstoff angekündigt. Insgesamt wirft die neue EU-Industriestrategie aus Sicht der IHK viele Fragen auf: So bleibt weitgehend unklar, wo die großen Mengen an erneuerbaren Strom bzw. an grünem Wasserstoff herkommen sollen. Beispielsweise hat die deutsche Chemieindustrie errechnet, dass sie jährlich mehr als 600 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien benötigt, um klimaneutral zu werden. Das entspricht mehr als der gesamten deutschen Stromproduktion im Jahr 2018 und ist elf Mal so viel wie der derzeitige Strombedarf der Branche, der 2018 bei 54 TWh lag.

Unter dem Strich bietet der europäische "Green Deal" deutschen Unternehmen große Chancen, stellt sie aber vor enorme Herausforderungen. Aus Sicht der IHK müssen die Rahmenbedingungen des Green Deals europäische Unternehmen dabei unterstützen, mit innovativen und am Markt erfolgreichen Produkten zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2020, Seite 35

 
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