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Umwelt- und Klimapakt Bayern

Bündnis für nachhaltiges Wirtschaften

Weltkugel aus Glas, grün © RomoloTavani/GettyImages.de

Der "Umweltpakt Bayern" – eine Vereinbarung der Staatsregierung mit der bayerischen Wirtschaft – ist um weitere fünf Jahre verlängert worden.

Die Partnerschaft, die erstmal 1995 unterzeichnet wurde, soll den betrieblichen Umweltschutz durch freiwillige Selbstverpflichtungen sowie durch partnerschaftliche Lösungen zwischen Staat und Wirtschaft voranbringen. In der aktuellen Periode 2020 bis 2025 wird die Vereinbarung als "Umwelt- und Klimapakt Bayern" weitergeführt. Wie der erweiterte Name schon sagt, sollen Aspekte des Klimaschutzes nun noch stärker in die Aktivitäten der Partner einbezogen werden.

Bei einem virtuellen Treffen der IHK-Anwender-Clubs "Umwelt/Nachhaltigkeit" und "Energie/Klima" erläuterte Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation|Umwelt, die Neuerungen und Projekte des Umweltpaktes. Unterzeichner sind wie bisher die Bayerische Staatsregierung sowie auf Seiten der Wirtschaft der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK), der Bayerische Handwerkstag und die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Auf Vorschlag der IHKs sollen in den nächsten fünf Jahren diese Themen noch stärker bearbeitet werden: effiziente Technologien für den Klimaschutz, gesellschaftliche und politische Abwägungsprozesse beim Klimaschutz (z. B. Wasserkraft: widerstreitende Interessen von Klima- und Naturschutz) sowie innovative Entsorgungs- und Recycling-Technologien, um Engpässe bei der Entsorgung zu verhindern.

Derzeit engagieren sich bereits über 600 bayerische Unternehmen, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft als Teilnehmer am "Umwelt- und Klimapakt". Nach Worten von Robert Schmidt sind interessierte Unternehmen jederzeit eingeladen, sich ebenfalls am Pakt zu beteiligen. Die Teilnahme  biete zahlreiche Vorteile, u. a. Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen, Kostensenkungen durch den effizienten Einsatz von Ressourcen sowie Nutzung der Teilnahme für die eigene Öffentlichkeitsarbeit.

Teilnehmen können Unternehmen, die sich ausdrücklich zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaftsweise bekennen und dies auch bereits durch entsprechende Aktivitäten bewiesen haben. Nachgewiesen werden müssen freiwillige Maßnahmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen. Einige Beispiele: besondere Leistungen in Klimaschutz, integriertem Umweltschutz, Nachhaltigkeitsmanagement, Gewässer- und Bodenschutz, Immissionschutz, umweltgerechter Mobilität etc. Zur Teilnahme zugelassen sind zudem Unternehmen, deren Leistungen schon durch Zertifizierungen und andere Testate belegt sind (z. B. Emas, DIN EN ISO 14001, DIN EN 50001, QuB oder Erreichen erforderlicher Punktzahlen gemäß branchenbezogener Kriterienlisten). 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2021, Seite 22

 
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