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IHK begrüßt Corona-Hilfspaket

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Die IHK Nürnberg begrüßt ausdrücklich die Regelung zum Verlustrücktrag, die der Koalitionsausschuss Anfang Februar beschlossen hat.

Durch die Verdoppelung des Volumens für die Krisenjahre 2020 und 2021 bleibe Liquidität in den Unternehmen, statt an die Finanzämter abzufließen. Dies hatte die IHK seit März vergangenen Jahres immer wieder gefordert. Die IHK sieht in Übereinstimmung mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger aber noch Nachbesserungsbedarf: "Der mögliche Zeitraum eines Verlustrücktrags sollte auf drei Jahre verlängert werden", sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch.

Zur Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie erklärt die IHK: Die Gastronomie sei von der Corona-Krise besonders hart und schon seit Monaten betroffen. Wo so lange kaum Umsätze und keine Gewinne erzielt werden können, seien weitere Maßnahmen dringend nötig. Daher begrüßt die IHK, dass die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent nun nicht schon am 30. Juni diesen Jahres endet, sondern bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. So werde über einen längeren Zeitraum die Liquidität im Gastgewerbe gestärkt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2021, Seite 46

 
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