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IHK - Wir setzen uns ein

Steuer-Stundungen: Frist wird verlängert

Damit Unternehmen in der Corona-Krise liquide bleiben, hat die Bundesregierung die Steuerstundungen für Firmen um drei Monate verlängert. Dafür hatte sich auch die IHK-Organisation stark gemacht. Statt bis zum 30. Juni sollen Stundungen jetzt bis zum 30. September gewährt werden. Unternehmen müssen die Anträge allerdings bis zum 30. Juni stellen. Das betrifft in erster Linie die Ertragssteuern der Unternehmen, also Einkommen- und Körperschaftsteuer. Auch fällige Umsatzsteuer kann gestundet werden, nicht inbegriffen ist jedoch die Lohnsteuer.

Exportdokumente: Bescheinigung wurde erleichtert

Beim Ausstellen von Handelsdokumenten für den Export gibt es ab sofort wichtige Erleichterungen. Auf Drängen der DIHK-Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) zugestimmt, dass die IHKs eine Reihe von außenhandelsbezogenen Dokumenten bescheinigen dürfen, die bisher ausschließlich von einem Notar oder Landgericht beglaubigt werden konnten.

Hierzu zählen beispielsweise Frachtbriefe, Verträge für die Benennung von Handelsvertretern im Ausland, Versicherungspolicen sowie Zertifikate privater Prüfgesellschaften wie zum Beispiel TÜV, SGS und Bureau Veritas. Das BVA wird diese von der IHK bescheinigten Dokumente künftig anerkennen und endbeglaubigen. Dadurch wird das Ausstellen von Exportdokumenten deutlich vereinfacht.

Bauland schneller mobilisieren

Die Wirtschaft benötigt mehr Gewerbeflächen, auch durch Nachnutzung leerer Flächen in den Innenstädten. Mit der geplanten Baulandmobilisierungsnovelle der Bundesregierung würden die Belange der Unternehmen allerdings nicht hinreichend berücksichtigt, wie der DIHK in seiner Stellungnahme kritisiert. Für die Wirtschaft sei es von großer Bedeutung, dass Bauland für den Bau oder die Erweiterung von Firmenstandorten zur Verfügung steht und dass für leerstehende Ladenlokale oder Warenhäuser schnell Möglichkeiten der Nachnutzung gefunden werden (u. a. durch kurzfristige Mittel der Städtebauförderung, beispielsweise aus dem Programm "Lebendige Zentren"). Dafür wäre auch eine Experimentierklausel im Baugesetzbuch wünschenswert. Der DIHK regt u. a. an, die gesamten Planverfahren digital auszugestalten und diese dadurch zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

Investitionsprüfungen mit Augenmaß

Die Bundesregierung will die Eingriffsmöglichkeiten des Staates erweitern, wenn sich ausländische Investoren bei deutschen Unternehmen engagieren wollen. Das sieht die 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vor, mit der die Bundesregierung zum wiederholten Mal eine Ausweitung der Investitionsprüfungen plant. Der DIHK plädiert in seiner Stellungnahme für Augenmaß, um die Attraktivität des Standortes Deutschland nicht zu gefährden. Die angeführten Sicherheitsinteressen sollten so klar definiert werden, dass daraus Einzelfallentscheidungen abgeleitet werden können und die Situation für deutsche Unternehmen gut planbar bleibt. Zudem sehe die Novelle keine Übergangsregeln vor, sodass neue Unsicherheit entstehe. Grundsätzlich sollten staatliche Eingriffe auf Fälle begrenzt sein, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr ist.

Planungsverfahren: Weiterhin digitale Konsultationen möglich

Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren können auch weiterhin rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub auf digitalem Wege erfolgen. Das sieht das Planungssicherstellungsgesetz vor. Die entsprechenden Regelungen wurden nun wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies hatten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und auch der Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Nürnberg für Mittelfranken gefordert. Die Verlängerung bedeutet konkret: Bis Ende 2022 können die sogenannten Träger öffentlicher Belange online an den Verfahren beteiligt und konsultiert werden. Die Umsetzung wichtiger Bauprojekte wird damit auch in den kommenden Monaten deutlich erleichtert sowie der Fortgang der Verfahren sichergestellt.

Erleichterungen für Abschlepp- und Pannendienste

In Zukunft sollen Abschleppunternehmen    Personen mitnehmen dürfen, die von einer Panne betroffen sind – und zwar auch ohne einen Personenbeförderungsschein. Dies sieht die Novelle des Personenbeförderungsrechts (PBefG), die der Bundestag beschlossen hat. Die Entschließung kommt der DIHK-Forderung nach, die sogenannte Freistellungs-Verordnung zu überarbeiten: Damit werden Abschlepp- und Pannendienste von den Auflagen des PBefG befreit, wenn sie "havarierte Personen" (also die Insassen des Pannenfahrzeugs) in den Abschleppwagen einsteigen lassen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2021, Seite 52

 
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