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IHK - Wir setzen uns ein

Starre Orientierung an Inzidenzwerten aufgeben

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat die Anfang Mai von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Öffnungen als wichtige Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise bezeichnet. "Endlich sind die lang ersehnten Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, den Tourismus und Teile der Veranstaltungs-, Kultur- und Freizeitwirtschaft da", sagte BIHK-Präsident Dr. Eberhard Sasse. Besonders die Öffnungen für Beherbergungsbetriebe zu den Pfingstferien seien für das Tourismusland Bayern von großer Bedeutung.

Nachbesserungsbedarf sieht der BIHK aber vor allem im stationären Einzelhandel der nicht-essenziellen Sortimente. Erneut forderte der BIHK, von der starren Fixierung auf die Inzidenzwerte abzugehen, um die Planungssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen. Das bisherige "Stop-and-Go" mache es sowohl den Betrieben als auch den Kunden schwer, verlässlich zu planen. Der Blick nach Österreich oder in die Schweiz zeige, dass es deutlich einfacher gehe: Dort würden die Öffnungen nicht von den Inzidenzraten abhängig gemacht, die sich regional ständig ändern, sondern von der Auslastung des Gesundheitswesens.

EU-Regelungen: Keine zusätzliche Bürokratie!

Die EU-Kommission hat ihre mehrfach verschobene Mitteilung zum Thema "Bessere Rechtsetzung" vorgelegt: Sie soll dazu beitragen, dass neue rechtliche Regelungen keine zusätzliche Bürokratie verursachen und nicht den EU-Binnenmarkt behindern. Kernstück ist die Einführung des sogenannten "One in, one out"-Ansatzes.

Das geplante Prinzip: Wenn neue gesetzliche Regulierungen eingeführt werden, sollen die dadurch entstehenden Belastungen für Unternehmen ermittelt werden. Im Gegenzug sollen dann andere Belastungen wegfallen. Damit würde eine langjährige Forderung der deutschen IHK-Organisation erfüllt. Denn laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sind die Unternehmen schon jetzt durch zahlreiche Normen aus der EU-Gesetzgebung stark belastet. Auf Anregung des DIHK ist die "One in, one out"-Regelung bei Bundesgesetzen bereits vorgeschrieben. Ziel dieses Ansatzes ist ein transparentes und praxisnahes Verfahren, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen von noch mehr Bürokratie zu verschonen. Die EU-Kommission will dieses Prinzip im zweiten Halbjahr 2021 erstmals anwenden.

Welche Wege führen zur digitalen "Smart City"?

Die digitale und nachhaltige Stadt der Zukunft ("Smart City") soll Aspekte wie Stadtentwicklung, Infrastruktur, Mobilität, Energiegewinnung und Gebäude intelligent vernetzen. Dafür müssen viele Akteure eingebunden und zahlreiche Aspekte bedacht werden.

Das Bundesinnenministerium hat jetzt unter Beteiligung auch der IHK-Organisation Leitlinien und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Sie wurden vor Kurzem unter dem Titel "Datenstrategien für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung" beim Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik vorgelegt. Das Papier konkretisiert die "Smart City Charta" von 2017 und zielt darauf ab, "Smart Citys"-Prozesse in Städten und Gemeinden datenschutzkonform anzustoßen (www.smart-city-dialog.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2021, Seite 53

 
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