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IHK-Organisation

Neues IHK-Gesetz in Kraft

DIHK_Groth&Graalfs © Groth&Graalfs/DIHK

Atrium im Haus der Deutschen Wirtschaft.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. wird zur "Deutschen Industrie- und Handelskammer".

Am 11. August 2021 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)" im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 12. August in Kraft getreten. Mit den Änderungen des IHK-Gesetzes sollen die Kompetenzen der Industrie- und Handelskammern und ihrer Dachorganisation an einigen Stellen konkretisiert werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e. V.) – die Dachorganisation der deutschen IHKs. Dieser wird durch das Gesetz zum 1. Januar 2023 in die "Deutsche Industrie- und Handelskammer" (DIHK) umgewandelt – eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle deutschen Industrie- und Handelskammern per Gesetz Mitglieder sind. Bis zur Umwandlung nimmt der DIHK e. V. die neuen gesetzlichen Aufgaben wahr. Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt die Rechtsaufsicht über den DIHK, jedoch keine Fachaufsicht. Das bedeutet, das Ministerium überwacht, ob der DIHK rechtskonform handelt, greift aber nicht in dessen fachliche Arbeit ein.

Zu den – jetzt gesetzlich verankerten – Aufgaben des DIHK e. V. gehört wie bisher die Interessenvertretung der IHK-Mitgliedsunternehmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Wahrung der Prinzipien der Ehrbaren Kaufleute. Der DIHK e. V. und später die DIHK unterstützen und fördern darüber hinaus die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Industrie- und Handelskammern. Zudem koordiniert und fördert der DIHK e. V. und künftig die DIHK das Netzwerk der Auslandshandelskammern (AHK), Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft. Auch diese Aufgabe hat nun Gesetzesrang erlangt.

Das neue IHK-Gesetz bringt eine durchgreifende Änderung mit sich, was die Aufgabe des DIHK und dessen Beziehung zu den IHKs angeht: Bisher hatten die einzelnen IHKs in ihrer jeweiligen Region das Gesamtinteresse ihrer regionalen Wirtschaft abzubilden und nach außen zu vertreten. Der bisherige DIHK e. V. hatte auf dieser Basis den gemeinsamen Standpunkt seiner 79 Mitglieder – also der regionalen IHKs – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber Politik, Verwaltung, Gerichten und der Öffentlichkeit zu vertreten. Das Neue an der Gesetzesnovelle: Nun ist es auch Aufgabe der Dachorganisation DIHK selbst, das Gesamtinteresse der rund 4,5 Mio. IHK-Mitgliedsunternehmen wahrzunehmen. Sie verfügt also über eine eigene, nicht wie bisher von den IHKs abgeleitete, gesetzliche Aufgabe.

Hintergrund der Gesetzesnovelle war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2020: Die Richter hatten der Klage eines Windkraftunternehmers aus dem Bezirk der IHK Nord-Westfalen in Münster stattgegeben. Dieser hatte den Austritt "seiner" IHK aus dem DIHK e. V. gefordert, weil die Vertreter der Dachorganisation bei zahlreichen Äußerungen gegenüber den Medien die gesetzlichen Kompetenzgrenzen zur Allgemeinpolitik und das Neutralitätsgebot missachtet hatten. Damit drohte der Austritt weiterer IHKs aus dem DIHK. Mit der Gesetzesnovelle werden nun ausdrücklich auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (z. B. Klima- und Umweltschutz) in den Themenkreis aufgenommen, zu denen sich die IHK-Organisation äußern darf – allerdings wie bisher unter der Voraussetzung, dass ein Wirtschaftsbezug hergestellt wird. Für den Fall, dass diese Kompetenzgrenzen überschritten werden, räumt das neue Gesetz den IHKs und deren Mitgliedsunternehmen einen Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem DIHK ein. Der gesetzlich konkretisierte Kompetenzbereich, was Äußerungen zu bestimmten Themen angeht, gilt laut neuem IHK-Gesetz auch für die einzelnen IHKs.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2021, Seite 48

 
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