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Wohnungsverwaltung

Verwalter müssen sich zertifizieren lassen

Wohnungseigentümer haben künftig Anspruch darauf, dass ein „zertifizierter Verwalter“ für die Verwaltung ihrer Immobilie bestellt wird. So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer absolviert hat. Dies sieht das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, das am 16. Oktober 2020 in Kraft getreten ist.

Mit der IHK-Prüfung erbringt der Verwalter den Nachweis, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken werden diese Prüfungen voraussichtlich ab August oder September 2022 angeboten.

Grundsätzlich müssen Wohnungseigentümer nach dem neuen WEG eine „ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung“ beschließen. Dazu zählt die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“. Diese Regelung greift ab dem 1. Dezember 2022, es gibt aber Ausnahmen und Übergangsregelungen. So gelten Verwalter, die schon am 1. Dezember 2020 für eine bestimmte Eigentümergemeinschaft tätig waren, dieser gegenüber bis zum 1. Juni 2024 als „zertifizierte Verwalter“. Außerdem sind Immobilienkaufleute, Absolventen eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt und andere einschlägige Berufsbilder einem „zertifizierten Verwalter“ gleichgestellt, ohne dass eine Prüfung abgelegt werden muss. Darüber hinaus gilt: Auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters kann verzichtet werden, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer ausdrücklich eine Zertifizierung verlangen.

Weiterer wichtiger Aspekt: Die Zertifizierung ist keine gewerberechtliche Voraussetzung dafür, dass eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO) erteilt werden kann. Verwalter können ihrer Tätigkeit also grundsätzlich auch ohne Zertifizierung nachgehen. Zudem hat die Zertifizierung keinen Einfluss auf die in der Gewerbeordnung festgeschriebene Weiterbildungspflicht: Auch zertifizierte Verwalter müssen sich im Umfang von 20 Stunden binnen drei Kalenderjahren weiterbilden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2022, Seite 16

 
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