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Corona-Hilfen

Der Staat hilft weiterhin

Corona Schirm © erhui1979/GettyImages.de

Aktuelle Anpassungen bei den finanziellen Corona-Hilfen. Ein Überblick.

Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller: Der Freistaat verlängert seine „Bayerische Corona-Härtefallhilfe“ bis Ende Juni 2022. Mit dieser Förderung werden Unternehmen unterstützt, die durch das Raster bei der Überbrückungs- und bei der Neustarthilfe fallen. Im Zuge dieser Härtefallhilfe hat der Freistaat auch einen Fördertopf für Marktkaufleute und Schausteller eingerichtet, die wegen der Absagen von Weihnachtsmärkten und Volksfesten Einbußen hatten: Aus den beiden Programmteilen „Weihnachtsmärkte“ und „Volksfeste“, die in den letzten Monaten eingerichtet wurden, können betroffene Betriebe einen sogenannten monatlichen Unternehmerlohn beantragen. Aus beiden Programmteilen werden Unternehmerlöhne für maximal zehn Monate von jeweils 1 500 Euro gewährt. Die Antragstellung erfolgt über einen sogenannten prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die Kosten dafür werden mit pauschal 500 Euro erstattet (www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderhilfe-weihnachtsmaerkte/).

Überbrückungshilfe: Die Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus waren nur noch bis 31. März 2022 möglich. Bei der Überbrückungshilfe IV können die Betriebe jetzt Änderungsanträge über ihren Steuerberater oder andere prüfende Dritte stellen. Das betrifft auch Anträge auf Verlängerung: Somit können Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, über den Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen, sofern die coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Abschlagszahlungen erhalten nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV. Die Einreichung der Schlussabrechnungen durch die Steuerberater wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2022 möglich sein.

Damit Unternehmen, die Anträge über prüfende Dritte gestellt haben, auch in der Phase der Schlussabrechnung auf dem Laufenden bleiben können, wird ein Informationsportal „Meine Überbrückungshilfe“ eingerichtet. Dort werden die Informationen über Anträge, Bearbeitungsstand usw. abrufbar sein.

Neustarthilfe: Die Neustarthilfe Plus ist ebenfalls zum 31. März 2022 ausgelaufen. Erstanträge auf die Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 können noch gestellt werden. Auf der Startseite des Portals www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gibt es jetzt den direkten Link „Anmeldung für Direktantragsteller“. Über diesen Einstieg gelangt man auch direkt zum neuen Antragspostfach, über das eine sichere Kommunikation mit den Bewilligungsstellen möglich ist und das einen Überblick über den Stand der Bearbeitung bietet. Bis Ende Juni können Direktantragsteller, deren Hilfe bereits bewilligt wurde, eine Endabrechnung für die Neustarthilfe Plus einreichen. Bei Nicht-Einreichen der Endabrechnung muss der Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2022, Seite 24

 
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