Telefon: +49 911 1335-1335

Zolldokument

IHK München wickelt Carnet ATA ab

Frachtschiff, Container, See, Zoll © dan_prat / GettyImages.de

Das Carnet ATA ist ein wichtiges Dokument für Unternehmen, die außenwirtschaftlich aktiv sind.

Es ist eine Art Reisepass für Waren, die nur vorübergehend aus der EU ausgeführt werden sollen (z. B. für eine Messe, als Warenmuster, als Ausrüstung für Techniker). Voraussetzung für den Einsatz dieses Zollpassierschein-Heftes ist, dass die Waren in unverändertem Zustand wieder zurück in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA ermöglicht eine zügige Grenzabfertigung, weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Im zweiten Quartal 2023 überträgt die IHK Nürnberg die Abwicklung der Carnets ATA an die IHK für München und Oberbayern.

Das Carnet ATA dient auch als Bürgschein: Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnet-Inhaber keine Zollschuld entstehen lässt. Damit müssen keine Zölle gezahlt und keine Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern hinterlegt werden. Hintergrund der Übertragung von der IHK Nürnberg zur IHK München: Das Carnet ist bislang eine umfangreiche Blättersammlung, die lückenlos dokumentiert, wo die Ware unverändert ein- und ausgeführt wird. Dieses Papierverfahren wird nun auf Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC) schrittweise digitalisiert. Die IHK München, die deutschlandweit die meisten Carnets ausstellt, hat auf Wunsch der ICC bei der Digitalisierung die Vorreiterrolle eingenommen.

In Mittelfranken nutzen nur knapp 90 Unternehmen das Carnet ATA. Jährlich werden rund 800 Carnets von der IHK ausgestellt – Tendenz wie in ganz Deutschland abnehmend. Deshalb soll das Carnet ATA, das bei den einzelnen IHKs einen hohen Kosten- und Schulungsaufwand verursacht, zunehmend zentral von einigen darauf spezialisierten IHKs abgewickelt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2023, Seite 21

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick