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Ausländische Abschlüsse

Mit Weiterbildung noch mehr erreichen

Zielscheibe © Coloures-Pic/AdobeStock

Manche Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, sind nur teilweise mit dem entsprechenden deutschen Abschluss vergleichbar.

Ausländische Fachkräfte können aber eine vollständige Anerkennung erreichen, wenn sie sich entsprechend weiterbilden. Hier setzt das neue Projekt „Qualifizierungsbegleitung“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken an.

Die IHK berät die Fachkräfte und auch deren Arbeitgeber dabei, welche Weiterbildungsangebote in Frage kommen und erstellt auf Wunsch einen Qualifizierungsplan. Die sogenannte Anpassungsqualifizierung (APQ) kann aber auch im eigenen Betrieb stattfinden, der die noch fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Außerdem informiert die IHK über Fördermöglichkeiten und steht den Fachkräften während der gesamten Zeit der Qualifizierung zur Verfügung.

Die Bildungsexperten der IHK begleiten zudem beim Anerkennungsverfahren und halten Kontakt zur Anerkennungsstelle IHK Fosa (IHK Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Diese ist deutschlandweit für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zuständig, die den deutschen IHK-Berufen entsprechen. Vielfach kann die IHK Fosa eine vollständige Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss bescheinigen, aber teilweise eben nur eine teilweise Gleichwertigkeit. Wer sich weiterbildet und dann die entsprechenden Zertifikate bei der IHK Fosa vorlegt, kann erreichen, dass sein ausländischer Abschluss als vollständig gleichwertig anerkannt wird. Das ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Berufslaufbahn in Deutschland, außerdem erleichtert das Zertifikat den Arbeitgebern die Einschätzung der Bewerber.

Rechtliche Grundlage des Anerkennungsverfahren ist das Anerkennungsgesetz (Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz BQFG), das 2012 in Kraft getreten ist. Seitdem haben alle mit einem ausländischen Abschluss einen Rechtsanspruch darauf, diesen auf die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen zu lassen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2024, Seite 61

 
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