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IHK-Bildungsberater

Rat und Tat bei der Ausbildung

Internationale Jugendliche warten auf Bewerbungsgespräch © Daniel Ernst/AdobeStock.com

Erste Adresse bei allen Fragen rund um die Ausbildung: die neun IHK-Bildungsberaterinnen und -berater.

Zwischen rund 200 IHK-Ausbildungsberufen können Ausbildungsbetriebe und Jugendliche in Mittelfranken wählen – da fällt der Überblick manchmal schwer. Darüber hinaus gibt es beim Abschluss von Ausbildungsverträgen und während der Ausbildung für Betriebe und Azubis einiges zu beachten. Für Orientierung rund um die berufliche Ausbildung sorgen die neun Bildungsberaterinnen und -berater der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Sie stehen Unternehmen und Auszubildenden für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung und informieren, beraten und unterstützen bei der Lösung von Problemen. Sieben der IHK-Bildungsberater konzentrieren sich auf die kaufmännischen IHK-Berufe und zwei auf die gewerblich-technischen Berufe. Eine regionale Zuständigkeit ermöglicht es, dass insgesamt jährlich bis zu 2 000 Betriebsbesuche durchgeführt werden.

Neu zum Team der Bildungsberater ist Stefanie Riedel hinzugestoßen: Sie war bis vor Kurzem als Filialleiterin im Einzelhandel tätig und betreut jetzt speziell die mittelfränkischen Ausbildungsbetriebe der Lebensmittelfilialisten. Ihre Motivation beschreibt sie folgendermaßen: „Wir möchten möglichst viele Unternehmen und künftige Auszubildende von der dualen Ausbildung begeistern. Und außerdem wollen wir, dass sich beide Seiten bei der beruflichen Ausbildung bestens betreut fühlen und sich dabei auf das Wichtigste konzentrieren können: Motivierte Fachkräfte für die Zukunft auszubilden.“ Das unterstreicht auch Manuel Korn, der seit einem halben Jahr als kaufmännischer Bildungsberater in Schwabach sowie in den Landkreisen Nürnberger Land und Roth aktiv ist: „Wir sehen uns als Partner in der Ausbildung und Dienstleister für Betriebe und Auszubildende.“

Für die Ausbildung geeignet?

Neben diesem Selbstverständnis als Dienstleister hat die IHK als zuständige Stelle zudem den klaren gesetzlichen Auftrag, die Berufsausbildung in den IHK-Berufen zu organisieren und auch zu überwachen. Die wesentliche Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es regelt u. a., welche Inhalte in einen Ausbildungsvertrag gehören und welche Rechte und Pflichten sich hieraus für beide Parteien ergeben. Um erstmalig ausbilden zu dürfen, ist laut BBiG eine sogenannte Eignungsfeststellung durch die Berater erforderlich, die in einem persönlichen Gespräch im Betrieb die grundlegenden Voraussetzungen prüfen. So muss beispielsweise neben der fachlichen und persönlichen Eignung des Ausbilders geklärt werden, ob auch alle erforderlichen Inhalte vermittelt werden können, die sich aus der jeweiligen Ausbildungsverordnung ergeben. In einem veganen Restaurant ist es beispielsweise schwer, alle erforderlichen Inhalte der Kochausbildung zu vermitteln. Das muss allerdings kein Hindernis für eine Ausbildung sein, denn das Restaurant kann mit einem anderen Gastronomiebetrieb zusammenarbeiten, der die fehlenden Komponenten abdeckt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Betrieb von der IHK die offizielle Erlaubnis, im jeweiligen Beruf ausbilden zu dürfen.

Jetzt muss der frischgebackene Ausbildungsbetrieb „nur“ noch einen passenden Auszubildenden finden – eine nicht einfache Aufgabe angesichts von etwa 1 000 Ausbildungsplätzen, die derzeit in Mittelfranken unbesetzt sind. Deshalb sind die IHK-Bildungsberater auch stark darin engagiert, bei ihren mehreren tausend Ausbildungsbetrieben für die Berufsausbildung zu werben. So nehmen sie an zahlreichen Ausbildungsmessen in der Region teil und versuchen auch auf vielen weiteren Wegen, Ausbildungsbetriebe und Bewerber zusammenzubringen. So finden bereits seit mehreren Jahren die „IHK-Last-Minute-Börse“ und die „IHK-Nachvermittlungsbörse“ statt. Ab 2024 wird die Bildungsberatung zudem mit einer mobilen Beratungsbox durch Mittelfranken touren.

Auch nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages ist die Arbeit der IHK-Bildungsberater nicht zu Ende, denn sie begleiten Betriebe und Azubis auch während der Ausbildung mit Rat und Tat. Vielfältig sind die Fragen, die an die IHK herangetragen werden und in einem persönlichen Gespräch im Betrieb oder auch telefonisch besprochen werden: Wie kann ich sicherstellen, dass die Azubis gut in die Ausbildung starten und nicht bald wieder abbrechen? Wie sieht es mit der Ausbildungsvergütung aus? Wie lange dürfen minderjährige Azubis arbeiten? Was tun, wenn es in der Ausbildung Schwierigkeiten gibt? Die IHK-Bildungsberater stehen bei all diesen Themen jederzeit gerne zur Verfügung.

kaufmännische Berufe

gewerblich-technische Berufe

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2024, Seite 52

 
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