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Nachhaltigkeit

Noch mehr Unternehmen müssen Bericht vorlegen

Umwelt © j-mel/AdobeStock.com

Zahlreiche Unternehmen sind bereits heute per Gesetz verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung zu berichten. Die Offenlegungspflichten gelten bislang für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Zug um Zug wird die Berichtspflicht nun auf weitere Unternehmen ausgeweitet. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), mit der die bisherige „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) abgelöst wird.

Damit steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von bisher 500 auf rund 15 000. Allerdings wird die Berichtspflicht stufenweise eingeführt – abhängig von der Größe bzw. von den Eigenschaften der Unternehmen: Zunächst sind die Unternehmen, die bereits heute schon einen CSR-Bericht bzw. einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen, verpflichtet, ab 2025 über die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach der neuen CSRD zu erstellen. Unternehmen, die bisher nicht nach NFRD berichtspflichtig waren, müssen erstmalig über das Geschäftsjahr 2025, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen erstmalig über das Geschäftsjahr 2026 berichten.

Die Berichterstattung der großen Unternehmen hat nach einheitlichen europäischen Standards zu erfolgen, den sogenannten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Die ESRS sind integraler Bestandteil der CSRD und müssen damit verpflichtend angewendet werden. Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen folgt ein verpflichtender Standard (sogenannter LSME) mit geringeren Anforderungen.

Ebenso wird es einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht am Kapitalmarkt gelistete, kleinere und mittlere Unternehmen (sogenannter VSME) geben. Denn auch sie werden innerhalb von Lieferketten oder bei der Kreditvergabe zunehmend gefordert sein, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Entwürfe von LSME und VSME liegen bereits vor, die Verabschiedung auf EU-Ebene wird noch in 2024 erwartet.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) informiert mit einem Webinar am Donnerstag, 22. Februar 2024, 10 bis 11.30 Uhr, über den geplanten freiwilligen Berichtsstandard (Anmeldung: https://event.dihk.de/spotlightnachhaltigkeitsberichterstattung2202024).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2024, Seite 36

 
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