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Ausländische Fachkräfte

Jetzt leichter nach Deutschland

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Weitere Erleichterungen für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern: Neue Regeln seit 1. März.

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz (FEG) macht es für ausländische Fachkräfte einfacher, nach Deutschland einzuwandern. Die Änderungen treten in drei Stufen zwischen November 2023 und Juni 2024 in Kraft. Die zweite Stufe brachte zum 1. März insbesondere weitere Erleichterungen für ausländische Fachkräfte, die über eine Berufsausbildung verfügen.

schnellere Einreise mit „Anerkennungspartnerschaft“: Während bisher eine Anerkennung des Berufsabschlusses für die Einreise zwingend erforderlich war, können Fachkräfte nun auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland kommen. Die sogenannte „Anerkennungspartnerschaft“ zwischen Fachkraft und Unternehmen ermöglicht es, das Anerkennungsverfahren parallel zur Beschäftigung erst in Deutschland zu beginnen. Dabei verpflichten sich beide Seiten, nach der Einreise so rasch wie möglich einen Anerkennungsantrag zu stellen. Voraussetzung ist neben dem Arbeitsvertrag, dass die Fachkraft über eine zweijährige Ausbildung verfügt und ihr Abschluss in ihrem Heimatland anerkannt ist. Außerdem muss sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 nachweisen.

Den Nachweis, ob eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Anerkennung im Ausland vorliegt, soll künftig die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) übernehmen, die Berufsanerkennung selbst erfolgt für IHK-Berufe weiterhin über die Anerkennungsstelle „IHK Foreign Skills Approval“ (IHK Fosa) mit Sitz in Nürnberg. Nach aktuellem Stand sind Anträge auf digitale Auskünfte zu Berufsqualifikationen bei der ZAB jedoch erst ab Ende April 2024 möglich. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Einreise zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse: Eine besondere Regelung gilt für Fachkräfte, die die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation feststellen lassen wollen und dafür nach Einschätzung der zuständigen Stelle eine Qualifikationsanalyse in Deutschland durchführen sollten. Dann kann zu diesem Zweck ein Aufenthaltstitel von bis zu sechs Monaten erteilt werden. Voraussetzung ist u. a., dass die Bewerber Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen.

Mindestgehalt statt Anerkennung: Zahlt ein Unternehmen oberhalb einer festgelegten Gehaltsgrenze, kann das Berufsanerkennungsverfahren seit dem 1. März sogar ganz entfallen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Fachkraft über eine zweijährige Berufsausbildung mit einem im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss oder ein Zertifikat der jeweiligen Auslandshandelskammer (AHK) verfügt. Außerdem muss sie einschlägige Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre im angestrebten Beruf) nachweisen. Ob ihre Deutschkenntnisse für die Stelle ausreichen, entscheidet der Arbeitgeber. Das Mindestgehalt beträgt 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Diese liegt 2024 bei 40 770 Euro. Bei einer Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag.

Arbeitsplatzsuche mit Chancenkarte: Wer noch keinen Arbeitsvertrag hat, aber zur Arbeitssuche einreisen will, kann künftig die Chancenkarte nutzen, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt und ein Jahr gültig ist. Sie basiert auf einem Punktesystem (Auswahlkriterien sind z. B. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter). Wer bereits das Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen und eine volle Anerkennung erhalten hat, benötigt für die Einreise keine weiteren Punkte. Die Chancenkarte ermöglicht u.a. jeweils zweiwöchige Probearbeiten.

IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann begrüßt die Erleichterungen, mahnt aber auch Verbesserungen in der Praxis an. Hier sei Deutschland in den letzten Jahren immer weiter zurückgefallen, wie auch die Umfragen des Expatriate-Netzwerks „InterNations“ zeigten: „Die Bürokratie ist zu umständlich, zu wenig digital und nur in Deutsch, die Erteilung von Visa verläuft schleppend, Wohnraum ist knapp.“ Beim Familiennachzug und bei den täglichen Herausforderungen im deutschen Alltag bräuchte es mehr Unterstützung. In all diesen Punkten bestehe Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass sich Fachkräfte nicht bald nach ihrer Ankunft in Deutschland anderswohin orientieren oder wieder in ihr Heimatland zurückkehren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 16

 
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