Ehrbarer Kaufmann
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern gibt den IHKs im § 1 Abs. 1 den Auftrag, "für Wahrung von Anstand und Sitte des Ehrbaren Kaufmanns zu wirken".
Nähere Informationen zu diesem Leitbild und unseren Aktivitäten finden Sie unter "Ehrbarer Kaufmann | CSR".