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Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen

75 Jahre Menschenrechte: Zur Rolle von Staaten und Unternehmen

Am 10. Dezember 2018 feiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) ihr 70-jähriges Jubiläum. Während die VN zunächst vor allem die Nationalstaaten in der Pflicht sah, die Menschenrechte zu ‎schützen, schrieben sie 2011 mit den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten ‎ausdrücklich auch Unternehmen Verantwortung im Sinne einer „menschenrechtlichen ‎Sorgfalt“ zu. ‎

Die Bundesregierung konkretisiert ihre Erwartungen an staatliche Institutionen und Unternehmen bereits seit 2016 im sogenannten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP). Unternehmen sollen Prozesse menschenrechtlicher Sorgfalt umsetzen und so z.B. ein Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden, eine Risikoanalyse für das eigene Geschäftsmodell durchführen und Maßnahmen zur Abwendung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen umsetzen. Aus dem NAP folgten später weitere konkrete Vorgaben wie zum Beispiel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf der Website www.csr-in-deutschland.de aktuelle Informationen rund um den NAP sowie Umsetzungsbeispiele von Unternehmen zur Verfügung. Zudem sind Branchendialoge geplant, die Unternehmen einer Branche dabei unterstützen sollen, ein gemeinsames Verständnis für die Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfalt zu entwickeln.

Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung hat mit dem NAP Helpdesk eine Anlaufstelle für alle Fragen zu menschenrechtlicher Sorgfalt ins Leben gerufen und stellt Unternehmen den kostenlosen CSR Risiko-Check zur Verfügung, der zu lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche informiert: https://www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/csr-risiko-check.

Das Deutsche Global Compact Netzwerk unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt durch Hilfestellungen zu Prozessschritten, Zugang zu Self-Assessment-Tools und Argumentationshilfen auf dem Portal www.globalcompact.de.

Eine weitere Unterstützung für Unternehmen, um den Anforderungen der UN-Leitprinzipien nach zu kommen, stammt von der UN selbst. Der UN-Global Compact betreibt die Webseite "Human Rights and Business Dilemmas Forum" , um Erfahrungen reeller Herausforderungen, besonders in aufstrebenden Märkten, zu vermitteln und diese zu teilen. Den Nutzern bietet das Forum die Gelegenheit, eine große Bandbreite von Menschenrechts- und Wirtschaftsdilemmas, Fallstudien und Beispiele guter Praxis kennenzulernen und zu diskutieren.

 
 
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