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Ausbildungsnachweise | Berichtsheft

Ausbildungsnachweise | Berichtsheft

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Das Berichtsheft ist in Form eines Ausbildungsnachweises ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur pädagogischen Gestaltung der Berufsausbildung und zur Information aller an der Berufsausbildung beteiligten Partner.

Nachstehend finden Sie alle wichtigen Informationen zu Sinn und Zweck des Berichtsheftes und wie dieses geführt werden soll. Für weiter führende Fragen steht Ihnen Ihr Bildungsberater/Ihre Bildungsberaterin der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken gerne zur Verfügung.

 

FAQs zum Thema Berichtsheftführung

 

Warum müssen Ausbildungsnachweise geführt werden?

In den Paragraphen 13 und 14 Berufsbildunggesetz (BBiG) sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Diese sehen unter anderem das verpflichtende Führen (Azubi) und Kontrollieren (Ausbildender) von Ausbildungsnachweisen vor. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung erfüllen Ausbildungsnachweise unterschiedliche Funktionen:

  • Alle an der Berufsaubsildung beteiligten Personen können sich laufend über den Ausbildungsstand der/des Auszubildenden informieren und daraus Nutzen für Ausbildung und Unterricht ziehen.
  • Sie dienen als Nachweis über eine ordnungsgemäße Berufsausbildung in allen nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen. Bei Streitfällen der Parteien des Berufsausbildungsvertrages über Inhalt und Ablauf der Berufsausbildung ist es ein wichtiges Beweismittel für den Bildungsberater der IHK und bei Arbeitsgerichtsprozessen.

Aus vorgenannten Gründen sind ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise auch Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs.1 Nr.2 BBiG).

 

In welcher Form können Ausbildungnachweise geführt werden?

Ausbildungsnachweise können nach Berufsbildungsgesetz in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb kann hierüber frei entscheiden. Die Ausbildungspraxis kennt drei verschiedene Möglichkeiten: handschriftlich/elektronisch über ein Textverarbeitungsprogramm oder elektronisch/digital über eine entsprechende Software/App.

  • Handschriftlich (und somit schriftlich) geführte Ausbildungsnachweise bieten sich für Ausbildungsberufe an, deren Ausbildungsinhalte nicht in erster Linie an einem PC im Büro erlernt werden. Zudem können in einigen Ausbildungsberufen Zeichnungen, Bilder oder Ähnliches als Nachweise erforderlich sein. Berichtshefte sind dem Azubi vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung zu stellen und können im stationären Einzelhandel oder über Onlineshops erworben werden. Sie werden dann bei der Prüfung vorgelegt.
  • Werden Ausbildungsnachweise elektronisch über ein Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word) geführt, können Ausbildungsbetriebe eine eigene Vorlage erstellen, die den Vorgaben über die inhaltlichen Anforderungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken ("Richtlinie zur Führung von Berichtsheften", PDF-Dokument) entspricht. Die einzelnen Nachweise können dann entweder ausgedruckt und unterschrieben bei der Prüfung vorgelegt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Nachweise elektronisch (z. B. per Mail) "unterschrieben"/bestätigen zu lassen. Zur Prüfung wird lediglich die Urheberschaftserklärung ausgedruckt und unterschrieben mitgerbracht. Auf Verlangen müssen Sie dann im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.
  • Digitale Ausbildungsnachweise (und damit auch grundsätzlich elektronische) werden über eine entsprechende Software oder App am PC bzw. einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) geführt. Durch den vollständig digitalisierten Prozess entfällt hier das ausdrucken und unterschreiben der Nachweise durch Ausbilder*in und Auszubildender/m. Auf Verlangen (z. B. bei der Prüfung) können die Nachweise der IHK Nürnberg als pdf-Datei zur Verfügung gestellt werden. Zur Prüfung muss auch hier lediglich die Urheberschaftserklärung ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden. Welche Software/App verwendet wird, entscheidet das Unternehmen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Kriterien zur Führung elektronischer Ausbildungsnachweise der IHK Nürnberg erfüllt werden.
 

Welche inhaltlichen Voraussetzungen müssen Ausbildungsnachweise erfüllen?

Die im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken geltenden Richtlinien zur Berichtsheftführung in der Form von Ausbildungsnachweisen sind unabdingbare Mindestanforderungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bleiben den Vertragspartnern überlassen.

Die Ausbildungsnachweise sind unter Angabe der entsprechenden Woche fortlaufend zu nummerieren und mindestens wöchentlich zu führen. Nachweise über einen Zeitraum von einem Monat werden nicht akzeptiert. Beim Führen des Ausbildungsnachweises kann zwischen zwei Varianten gewählt werden. Eine mit täglicher Aufteilung und eine mit wöchentlicher Auflistung der betrieblichen Tätigkeiten und Unterweisungen sowie der Themen des Berufsschulunterrichts. Die dabei jeweils anfallenden Stunden sind anzugeben. Vorlagen sowie Beispiele für beide Varianten können der vorgenannten Richtlinie entnommen werden.

 
 
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