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Fachkräfte

Beratung für internationale Fachkräfte

 

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Luca Tscherner

Luca Tscherner

Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin Tel: +49 911 1335 1439

IHK-Qualifizierungsbegleitung

Die Qualifizierungsbegleitung berät Sie zu Anpassungsqualifizierungen. Bitte senden Sie alle Anfragen hierzu an qualifizierungsbegleitung@nuernberg.ihk.de

Die Qualifizierungsbegleitung berät Sie als Fachkraft oder Ihr Unternehmen in Bezug auf Fachkräfte, wenn Sie oder Ihre (potenziellen) Mitarbeiter eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben. Mit einer Anpassungsqualifizierung begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer vollen Gleichwertigkeit. Dazu müssen die wesentlichen Unterschiede der teilweisen Gleichwertigkeit ausgeglichen und erlernt werden.

Häufig gestellte Fragen

 

Wie läuft die Qualifizierungsbegleitung ab? (Video)

Ausländische Fachkräfte bemühen sich häufig darum, ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Wird durch die zuständige IHK-FOSA nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, kann die Fachkraft die fehlenden Kenntnisse im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung erwerben. Wie genau die Qualifizierung abläuft und welche Rolle unsere IHK spielt, erklärt unser Video.

Die Qualifizierungsbegleitung (Teil 1)

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Die Qualifizierungsbegleitung (Teil 2)

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Was bedeutet Anpassungsqualifizierung?

Eine Anpassungsqualifizierung ist wie eine Weiterbildung. Sie haben einen Bescheid erhalten. Darin stehen Unterschiede, die Sie lernen müssen. In einer Anpassungsqualifizierung lernen Sie die Unterschiede. Sie lernen die Unterschiede zwischen Ihrem Abschluss und dem deutschen Beruf.

 

Wann ist eine Anpassungsqualifizierung notwendig?

Eine Anpassungsqualifizierung ist wichtig, wenn Sie einen Bescheid teilweise Gleichwertigkeit bekommen haben. Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass Sie Unterschiede zum deutschen Beruf haben. In der Anpassungsqualifizierung lernen Sie die Unterschiede aus dem Bescheid.

 

Welche Unterlagen sollte ich zu einem Beratungstermin mitbringen?

  • Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit
  • Ausweis
  • Information, ob Sie momentan eine Arbeit haben 
 

Welche Formen der Anpassungsqualifizierung gibt es?

  • Betrieblich (z.B. Arbeit)
  • Kursförmig
  • Kombination aus betrieblicher und kursförmiger Anpassungsqualifizierung
 

Wie erfahre ich Details zu meiner Anpassungsqualifizierung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir unterstützen und beraten Sie. Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

 

Sie haben die Anpassungsqualifizierung beendet. Wie geht es weiter?

Sie können den Folgeantrag für eine volle Gleichwertigkeit stellen. Haben Sie die Unterschiede aus dem Bescheid gelernt? Dann bekommen Sie die volle Gleichwertigkeit.

 

Gibt es Fristen um den Folgeantrag zu stellen? Wie viel Zeit haben Sie für den Folgeantrag?

Sie haben im Standardverfahren 5 Jahre für die Anpassungsqualifizierung und den Folgeantrag Zeit. Im beschleunigten Verfahren haben Sie nur 2 Jahre Zeit.

 

Sie beginnen die Anpassungsqualifizierung nicht sofort?

Sie haben im Standardverfahren 5 Jahre Zeit für die Anpassungsqualifizierung und den Folgeantrag. Sie sind länger als 5 Jahre im Verfahren? Rufen Sie uns an. Wir suchen nach einer Lösung.

 
 
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