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Finanzierung

Green Deal und Taxonomie

 

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Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Ziel des klima- und umweltpolitischen Programms im Rahmen des Green Deal ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund weltweit umzubauen. Treibhausgas- sowie Schadstoffemissionen sollen auf nahezu Null reduziert werden. 

Um die Ziele des Green Deal zu erreichen, sieht die EU-Kommission im Finanzsektor eine Schlüsselrolle und veröffentlichte im März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“, ec.europa.eu).

Der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“) soll dazu beitragen, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Kapitalflüsse sollen gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen gelenkt werden.

Der Finanzsektor soll im Rahmen einer zukünftigen Sustainable Finance Strategie zum Green Deal beitragen:

  • Investitionen sollen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen gelenkt werden
  • Wachstum soll langfristig auf nachhaltige Weise finanziert werden
  • Beitrag zur Schaffung einer kohlenstoffarmen, klimaresistenten und kreislauforientierten Wirtschaft soll gegeben sein

All diese Ziele gehen mit mindestens mittelbaren Auswirkungen auf die Unternehmen in den EU Mitgliedsstaaten einher.

EU-Taxonomie als zentrales Element

Die im Juni 2020 durch das EU-Parlament verabschiedete Taxonomieverordnung ist Kernstück des EU-Aktionsplans. Sie soll ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen. 

Konkret werden Finanzmarktteilnehmer wie Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder Versicherungen verpflichtet offenzulegen, inwiefern durch ein als nachhaltig vertriebenes Finanzprodukt (OGAW, IBIP, AIF, Altersvorsorgeprodukt etc.) in Wirtschaftstätigkeiten investiert wird, die den Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie entsprechen.

Die Taxonomieverordnung definiert dazu sechs Umweltziele. Als “nachhaltig” im Sinne der EU-Taxonomie gelten wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu mindestens einem dieser sechs Umweltziele erheblich beitragen, ohne dabei einem anderen Ziel signifikant zu schaden.  

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Berücksichtigt werden sollen einerseits Tätigkeiten, die durch ihre eigene Leistung einen direkten Beitrag haben (bspw. CO2-arme Strombereitstellung) oder andererseits einen positiven Beitrag einer anderen Tätigkeit ermöglichen (bspw. Herstellung einer Windkraftanlage).

Die Erarbeitung der Nachhaltigkeitskriterien für die sechs genannten Umweltziele obliegt der Sustainable Finance Plattform, welche alle Kriterien (so genannte “screening criteria”) für die Bewertung wirtschaftlicher Tätigkeiten festschreiben soll. Die Plattform wird auch an der Entwicklung und möglichen Überarbeitung der Taxonomiekriterien und der Überwachung der Kapitalströme arbeiten.

Für die ersten beiden Ziele - Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - stehen seit dem 21. April 2021 die Kriterien fest, an denen für jede einzelne Tätigkeit bemessen wird, ob und inwieweit sie als „nachhaltig“ gilt. Hierzu werden in Anhängen von mehreren hundert Seiten detaillierte und meist quantitative Bewertungsmaßstäbe für die Nachhaltigkeit von etwa hundert Wirtschaftsaktivitäten festgelegt. Dieser delegierte Rechtsakt über die Klimaziele wurde am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Somit finden diese ersten beiden Ziele ab 2022 Anwendung. 

Für die weiteren vier Ziele wurde am 27. Juni 2023 ein weiterer delegierter Rechtsakt erlassen und am 21. November 2023 im Amtsblatt veröffentlicht - er findet ab 2024 Anwendung.

EU Taxonomie Navigator: Hilfestellung für Unternehmen

Die EU-Kommission bietet auf ihrer Website den sog. EU Taxonomie Navigator inklusive EU Taxonomie Kompass an. Unternehmen sollen hiermit einfacher herausfinden, was speziell sie in ihrer Branche zu berichten haben.

Der EU Taxonomie Navigator ermöglicht den Nutzern zu überprüfen, welche Aktivitäten in der EU-Taxonomie enthalten sind (taxonomiefähige Aktivitäten), zu welchen Zielen sie wesentlich beitragen und welche Kriterien sie erfüllen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass Mindestgarantien (Sozialstandards) erfüllt sein müssen, damit eine Wirtschaftstätigkeit als taxonomisch ausgerichtet angesehen werden kann. Der EU Taxonomie Navigator soll auch die Integration der Kriterien in Unternehmensdatenbanken und andere IT-Systeme erleichtern. Neben der Onlinenutzung des EU Taxonomie Kompass werden dazu auf der Website der EU-Kommission verschiedene Download-Möglichkeiten angeboten. 

Der EU Taxonomie Kompass bietet letztendlich eine visuelle Darstellung des Inhalts der EU-Taxonomie.

Deutsche Sustainable Finance-Strategie

Deutschland hat das Ziel, sich zu einem führenden Sustainable Finance-Standort zu entwickeln. Dazu hat die Bundesregierung im Juni 2019 einen Sustainable-Finance-Beirat einberufen mit der Aufgabe, eine Sustainable Finance-Strategie für die Bundesregierung zu entwickeln. Der Beirat hat im März 2021 31 Empfehlungen zur Transformation der Wirtschaft veröffentlicht.

Auf Grundlage des Berichts hat das Bundeskabinett am 5. Mai 2021 die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Sie fokussiert auf die Finanzmarktpolitik und ist ein wichtiger Baustein der deutschen Nachhaltigkeitspolitik.

Sustainable Finance ist mehr als nur die Erfüllung regulatorischer Pflichten. Letztlich geht es darum, sich auf eine sich ändernde Wirtschaftstätigkeit umzustellen, sich vom bestehenden Wettbewerb abzusetzen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Ulrich Hartmann, Partner, Leiter Sustainable Finance bei PwC Deutschland
 
 
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