Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows"
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Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Nürnberg ist Regionalpartner und informiert ihre Mitgliedsunternehmen über den Ablauf des Förderprogramms. Zudem werden die zur Antragstellung notwendigen Bestätigungen über durchgeführte Informationsgespräche ausgestellt.
Förderrichtlinie BAFA-Beratung verlängert bis 31.12.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Da die “Förderung unternehmerischen Know-hows“ in der aktuellen Richtlinie am 31. Dezember 2020 ausläuft, müsen alle Anträge bis zu diesem Termin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) komplett abgerechnet werden, egal wann der Antrag gestellt wurde.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an:
- Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
Hinweis
Beratungen vor einer Gründung werden in Bayern mit dem Programm Vorgründungs-und Nachfolgecoaching Bayern unterstützt.
Regionalpartner
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner für das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows".
Die Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern mit Sitz in Nürnberg ist ebenfalls als Regionalpartner gelistet und kann gerade zum Thema Finanzierung zusätzlich beraten.
Für weitere allgemeine Informationen zum Programm oder zur Vereinbarung eines Informationsgesprächs im Sinne der "Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows" können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Was wird gefördert?
Die Beratung von Jung- und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen
Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. - Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können alternativ zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Beratungen von Unternehmen - die von Unternehmerinnen geführt werden,
- die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
- Unternehmenssicherungsberatung
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungsförderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. - Folgeberatung
Zusätzlich kann nach der Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens:
- Jungunternehmen erhalten in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf die maximal förderfähigen Beraterkosten in Höhe von 4 000 Euro, also maximal 2 000 Euro.
- Bestandsunternehmen erhalten in Bayern einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf die maximal förderfähigen Beraterkosten in Höhe von 3 000 Euro, also maximal 1 500 Euro.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten in Bayern einen Zuschuss von 90 Prozent bezogen auf die maximal förderfähigen Beraterkosten in Höhe von 3 000 Euro, also maximal 2 700 Euro.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.
Unbedingt beachten: Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Sie werden darin über die Fördervoraussetzungen informiert und erhalten, bezogen auf ihr individuelles Vorhaben, wichtige Hinweise für die anstehende Beratung. Bestandsunternehmen können ein solches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung, Zuwendungsvoraussetzung, Art und Höhe der Zuwendung, Abrechnung etc. finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
Wie einen geeigneten Berater finden?
Über die Auswahl der Beraterin oder des Beraters entscheidet grundsätzlich die Unternehmerin oder der Unternehmer.
Es können jedoch nur Beratungen gefördert werden, die von selbstständigen Beraterinnen, Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Die Beraterin oder der Berater muss die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung insbesondere eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung muss gewährleistet sein.
Unternehmerinnen und Unternehmer finden Tipps zur Beraterwahl auf den Internetseiten des BAFA (Publikation: Hinweise für KMU zur Beratersuche).
Hinweise zur Beratersuche gibt das Bundeswirtschaftsministerium unter nachfolgendem Link. Die offizielle KfW-Beraterbörse ist zum 31.12.2019 eingestellt worden. Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich selbst vor Antragstellung durch Nachfrage beim Berater oder der Beraterin vergewissern, dass dieser oder diese für das Förderprogramm beim BAFA registriert ist.
Wer fördert?
Das Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Dokumente
- Merkblatt "Förderung unternehmerischen Know-hows" pdf | 256,8 kB 10.06.2020
- Merkblatt "Kennzahlen für die Früherkennung von Krisenpotentialen" pdf | 90,8 kB 08.06.2020
Interne Links
Externe Links
- Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)
- Antragsportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)
- Rahmenrichtlinie "Förderung des unternehmerischen Know-hows"
- Hinweise des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Beraterwahl (www.bafa.de)
- Merkblatt Hinweise für KMU zur Beraterauswahl
- Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Nachweis
- Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten