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Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)

Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)

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Martina Stengel

Martina Stengel

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Die am 1. März 2018 in Kraft getretene Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern hat den Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) vergrößert. Im Freistaat fallen demnach 33 – von insgesamt 71 – Landkreisen einschließlich neun kreisfreier Städte und 150 Einzelgemeinden in die Kategorie RmbH. In Mittelfranken werden die Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg/Gunzenhausen und Roth sowie die Stadt Ansbach als RmbH bewertet. Außerdem haben einzelne Kommunen aus den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth und Nürnberger Land diesen Status.

Die Kommunen und die regionale Wirtschaft in Westmittelfranken haben gemeinsam diskutiert, welche vorrangigen Herausforderungen in Westmittelfranken bestehen. Auf dieser Basis wurde eine gemeinsame Strategie entwickelt. Dieser 10-Punkte-Plan skizziert Antworten,

  • welche Handlungsfelder und konkreten Zielsetzungen für eine zukunftsgerichtete regionale Entwicklung sinnvoll und realistisch sind und
  • welche politischen Forderungen hieraus abzuleiten sind.
 
 
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