Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
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Dr. Udo Raab
Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383Ass. jur. Astrid Schäfer
Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen. Tel: +49 911 1335 1339Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Rechtlicher Hintergrund des Gesetzes ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Das Gesetzesvorhaben ist damit abgeschlossen.
Ein Teil dieses Gesetzes ist das sog. Surcharging-Verbot, wonach Händler gegenüber Endkunden für bestimmte bargeldlose Zahlungsarten keine Gebühren mehr erheben dürfen. Die o. g. EU-Richtlinie schreibt dies insbesondere für Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenzahlungen, deren Gebührenhöhe reguliert ist, vor. Für die Mitgliedsstaaten bestünde gemäß Richtlinie die Möglichkeit, dieses Surcharging-Verbot auch auf weitere Zahlungsdienste wie etwa Paypal auszuweiten.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich aber mit Stimmen der Koalitionsfraktionen hiergegen ausgesprochen (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812568.pdf; S. 175). Es bleibt also bis auf weiteres in Deutschland wohl weiterhin möglich, Gebühren für Paypal-Zahlungen in begrenztem Umfang zu erheben.