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Studie: Dienstleistungen in der EU

Studie: Dienstleistungen in der EU

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Dr. Udo Raab

Dr. Udo Raab

Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383

Der Austausch von Waren innerhalb der EU funktioniert weitgehend problemlos, doch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen stoßen die bayerischen Betriebe noch auf Hindernisse. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Einfachere Regeln und weniger Bürokratie könnten laut BIHK einen Wachstumsschub im EU-Binnenmarkt auslösen. Gerade bayerische Unternehmen hätten gute Chancen, ihre Services europaweit zu erbringen. Der Dienstleistungssektor steht für mehr als zwei Drittel der Wirtschaftsleistung im Freistaat. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie, mit der die EU den Binnenmarkt für Dienstleistungen verwirklichen wollte, wurde vor zehn Jahren verabschiedet und bis Ende 2009 in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Doch in der Umfrage nennen die Unternehmen zahlreiche Hemmschuhe, die bis heute bestehen: Jeder vierte Betrieb beklagt bürokratische Auflagen beim Einsatz von Mitarbeitern in anderen EU-Ländern. Jeweils 17 Prozent der Befragten beschweren sich über mangelnde Rechtssicherheit, zeitliche Verzögerungen durch Bürokratie im Zielland sowie Benachteiligungen bei Ausschreibungen.

„Es ist bizarr, dass ein in Bayern beschäftigter Mitarbeiter vor jedem Kundendiensttermin in Frankreich, Italien oder Österreich bei den dortigen Behörden angemeldet werden muss“, kritisiert BIHK-Präsident Dr. Eberhard Sasse. „Der europäische Binnenmarkt ist mit rund 500 Mio. Verbrauchern das Herzstück der Europäischen Union, aber im Bereich Dienstleistungen ist er unvollendet.“ Die EU müsse diese Bürokratie abbauen, fordert der BIHK-Präsident. Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden durch die umständlichen Anmeldeprozesse für entsandte Mitarbeiter behindert, aber auch unklare Steuerregelungen und grundverschiedenes Verwaltungshandeln in den Mitgliedstaaten erschwerten den Export von Dienstleistungen.

 
 
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