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Güterkraftverkehr

 

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Dagmar Müller

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Franziska Röder

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Für die Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist eine Genehmigung erforderlich. Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).

Zu unterscheiden vom entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterverkehr ist der Werkverkehr, der nicht erlaubnispflichtig ist.

Verkehrsarten

Das Güterkraftverkehrsgesetz unterscheidet zwischen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger und Beförderungen mit Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger.

a) Transporte bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Transporte mit Kraftfahrzeugen freigestellt, die einschließlich Anhänger das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Diese sogenannten Kleintransportunternehmer benötigen lediglich eine Gewerbeanmeldung der Wohnsitzgemeinde. Zudem muss dem Kfz-Haftpflichtversicherer gemeldet werden, dass das Kraftfahrzeug für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden soll.

Darüber hinaus bestehen weitere unternehmerische Verpflichtungen, wie das Abschließen einer Transportversicherung. Lediglich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gibt es keine weiteren Auflagen zur Selbständigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

 

NEUREGELUNG SEIT 21. MAI 2022

Genehmigungspflicht über 2,5 t zHm seit 21. Mai 2022

Set dem 21.05.2022 müssen alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen, wenn mit diesen grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen,  seit diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren (siehe unten) durchlaufen müssen.

 

b) Transporte über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
Will ein Unternehmer Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen durchführen, die einschließlich Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse als 3,5 Tonnen haben, benötigt er für nationale Transporte eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr bzw. eine EU-Lizenz für Transporte innerhalb der EU.

Markt- und Berufszugangsvoraussetzungen

Um gewerblich Güter transportieren zu dürfen, müssen Sie eine Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz beantragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

1) Finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs
Diese liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden (Mindestbetrag 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug). Werden lediglich Fahrzeuge bis zu 3,5 t eingesetzt, müssen 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachgewiesen werden.
Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Vermögensverhältnisse gegenüber der Genehmigungsbehörde in beglaubigter Form offen zu legen. Dies kann durch Vorlage eines Prüfungsberichtes oder anderer geeigneter Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers erbracht werden. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde.

2) Persönliche Zuverlässigkeit
Jedes Unternehmen muss für die Führung des Unternehmens einen Verkersleiter benennen. Dies kann der Unternehmer selbst oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person sein. Die persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßengüterverkehr geltenden Vorschriften geführt sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens von Schäden und Gefahren bewahrt werden. Eine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt i.d.R. anhand des polizeilichen Führungszeugnisses, das beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes zu beantragen ist. Ferner wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Sofern eine selbständige Tätigkeit bereits ausgeübt wird bzw. wurde, kann darüber hinaus die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich sein. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde.

3) Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung des Verkehrsleiters ist gegeben, wenn dieser nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt.

Die fachliche Eignung wird i.d.R. durch erfolgreiche Teilnahme an der "Fachkundeprüfung für den Güterverkehr" festgestellt.

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum 4. Dezember 2009 bereits ohne Unterbrechung eine mindestens zehnjährige, leitende Tätigkeit (1999 bis 2009 durchgehend!) in einem Unternehmen ausgeübt haben, das gewerblichen Güterkraftverkehr (keinen Werkverkehr) betreibt. Die Annerkennung der fachlichen Eignung ist bei der IHK schriftlich zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen.

Ebenfalls ist keine Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bestanden haben. Dies trifft auf folgende Ausbildungen bzw. Weiterbildungen zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:

  • Speditionskaufmann (Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
  • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
  • Verkehrsfachwirt
  • Dipl.-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Dipl.-Betriebswirtim Fachbereich Wirtschaft I, StudiengangVerkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

In Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge mit eine zHm von mehr als 2,5t bis zu 3,5 t nutzen, kann die zuständige Person von der Fachkundeprüfung befreit werden, wenn sie nachweisen kann, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Welche Unterlagen zum Nachweis der Tätigkeit erforderlich sind, erfahren Sie bei der Genehmigungsbehörde.

 

Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass der Betriebssitz in Deutschland liegt.

Lizenzarten

Die Art der für den gewerblichen Güterkraftverkehr erforderlichen Lizenz richtet sich danach, in welchen Ländern das Unternehmen Waren transportiert.

  • Güterkraftverkehrserlaubnis für innerdeutschen Verkehr
  • Gemeinschaftslizenz (auch „EU-Lizenz“ genannt) für innerdeutschen und EU-Verkehr sowie Verkehr mit den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz.

Für Verkehre mit nicht zu EU/EWR gehörenden Drittstaaten werden benötigt

  • bilaterale Genehmigungen (Ausgabe: Regierung von Mittelfranken) und/oder
  • CEMT-Genehmigungen (für multilaterale Beförderungen – Ausgabe: BAG)

Genehmigung

Zuständig für die Erteilung der Güterkraftverkehrserlaubnis und der Gemeinschaftslizenz ist die untere Verkehrsbehörde, d.h. in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung (Amt für öffentliche Ordnung) und in den Landkreisgemeinden das jeweilige Landratsamt (Abteilung Verkehrswesen). Wer für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Stadt bzw. dem Landkreis, in dem Ihr Unternehmenssitz liegt. Die Genehmigung wird i.d.R. für bis zu 10 Jahre erteilt.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktdaten der mittelfränkischen Genehmigungsbehörden

Anforderungen an Fahrzeugfahrer

Fahrer, die gewerblich Güter transportieren, müssen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

 

Hinweis
Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 
 
 
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