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Gesellschaftliche Verantwortung | CSR

UK Modern Slavery Act 2015

 

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RA Oliver Baumbach

RA Oliver Baumbach

Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388

Seit seinem Inkrafttreten am 29. Oktober 2015 müssen alle Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Geschäfte betreiben, eine Erklärung abgeben, dass ihre Lieferkette frei von "Sklavenarbeit" ist. Das betrifft nicht nur britische, sondern auch ausländische Unternehmen.

Demzufolge müssen Unternehmen, die im Vereinigten Königreich Waren oder Dienstleistungen vertreiben und deren jährlicher Umsatz mehr als 36 Mio. Pfund/Jahr beträgt, einmal jährlich zur Sicherstellung eine Erklärung abgeben, welche Maßnahmen sie unternommen haben, dass es in ihren Lieferketten keine "Sklavenarbeit" gibt.

Für die Berechnung des Umsatzes werden auch die Umsätze aller Tochtergesellschaften des betreffenden Unternehmens berücksichtigt und zwar auch dann, wenn sich diese außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden.

Die Erklärungspflicht betrifft Mutter- wie Tochterunternehmen gleichermaßen. Noch existieren keine Vorschriften zu den detaillierten Anforderungen an eine solche Erklärung. Allerdings enthält ein von der britischen Regierung herausgegebener Leitfaden diesbezüglich nützliche Hinweise.

 
 
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