Sorgfaltspflichtengesetz / "Lieferkettengesetz"
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Dipl.-Volksw. Armin Siegert
Leiter Geschäftsbereich International, Grundsatzfragen der Außenwirtschafts- und Messepolitik, Ausschüsse Tel: +49 911 1335 1397Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649, PDF-Dokument) angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen, indem große deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Mehr zum Lieferkettengesetz finden Sie auf der Seite des Bundestags (www.bundestag.de).
Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig auf mögliche Auswirkungen des Gesetzes vorzubereiten. Dazu haben wir eine Übersicht über Qualifizierungsprogramme, Informationsveranstaltungen und Workshops zusammengestellt, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Am Tag vor der Verabschiedung des Gesetzes sprach IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch mit Herrn Prof. Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, über den Hintergrund des Gesetzes, die Probleme, die gerade mittelständischen Unternehmen mit dem Gesetz haben werden und über Kritikpunkte an dem Gesetz. In vielen Punkten bestätigte Prof. Krajewski die kritische Haltung der IHK-Organisation, die auf den verschiedenen politischen Ebenen im direkten Gespräch und über den DIHK e.V. eingebracht wurde. Das Gesetz sei in der vorliegenden Form zudem potentiell mittelstandsfeindlich, wenn es um die Frage der Haftung von deutschen Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten gehe.
Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch

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Das "Lieferkettengesetz" umfasst folgende Eckpunkte:
Anwendungsbereich
Ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit in der Regel mehr als 3 000 Arbeitnehmern und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder Sitz im Inland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Anwendbarkeitsschwelle auf 1 000 Arbeitnehmer.
Berichtspflicht
Die Berichtspflicht enthält analog dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) folgende Schritte:
- Angemessenes Risikomanagement
- Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen (Prävention)
- Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdemöglichkeiten
- Bericht und Dokumentation der Maßnahmen
Lieferkette
- Sorgfaltspflichten für eigenen Geschäftsbereich und unmittelbaren Zulieferer
- Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer: Anlassbezogen bei Kenntnis über mögliche Rechtsverletzung
Sanktionen
- Keine Schaffung eines umfassenden zivilrechtlichen Haftungsregimes im deutschen Recht der Eingriffsnorm
- Einhaltung der Pflichten wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert
- Möglichkeit von Bußgeldern und ggf. Ausschluss von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen von bis zu 3 Jahren
Klagemöglichkeit
Klagerecht für deutsche NGOs möglich, allerdings ohne Änderung des materiellen Rechts und ohne Prozesskostenhilfe . Zukünftig kann sich der Verletzte von einer deutschen NGO oder Gewerkschaft vor deutschen Gerichten vertreten lassen (Prozessstandschaft).
Qualifizierungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen
Bayerische Unternehmen, die sich verstärkt mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinander setzen, sich mit anderen Unternehmen zu dem Thema austauschen und an einem bilateralen Experten-Coaching teilnehmen wollen, können sich für ein Qualifizierungsprogramm bewerben. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl ist allerdings begrenzt. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) e.V. und durch den Umwelt- und Klimapakt Bayern gefördert.
2-Tages-Intensiv-Workshop "Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen und bei Lieferanten"
Zum 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und stellt direkt und indirekt betroffene Unternehmen vor neue Herausforderungen.
In dem (kostenfreien) Zweitagesworkshop setzen Sie sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinander und entwickeln einen individuellen Maßnahmenplan zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Der Workshop richtet sich an bayerische UnternehmensvertreterInnen aller Branchen, die Sorgfaltsprozesse im Unternehmen umsetzen (werden). Die Teilnahme ist kostenfrei; die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bedingung für die Teilnahme ist die Beantwortung einer kurzen Vorabfrage zum aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen.
Das Programm ist eine gemeinsame Initiative der bayerischen IHKs und der Business Scouts for Development und wird durch den Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte – ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung – inhaltlich entwickelt und durchgeführt.
Referentinnen: Carolin Seeger & Jana Sievers, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Termine zur Auswahl:
- 13./14. März 2023 in der IHK für München und Oberbayern (ausgebucht)
- 9./10. Mai 2023 in der IHK Würzburg-Schweinfurt (ausgebucht)
- Wir arbeiten derzeit daran, weitere Termine anzubieten.
Mehrwert für Ihr Unternehmen:
- Anforderungen des LkSG verstehen und umsetzen
- Praxisnahe Ansätze und Instrumente zur Umsetzung im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette kennenlernen
- Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans für das eigene Unternehmen durch Expertinnen und Experten
- Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen (Peer Learning-Ansatz)
- Sprachfähigkeit hinsichtlich Kundenanfragen und Positionierung als verantwortungsvolles Unternehmen
Weitere Themen
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Die Bundesregierung verankert die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte im neuen "Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte". Hier setzt das neue Beratungsangebot der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), der Helpdesk "Wirtschaft und Menschenrechte" des Nationalen Aktionsplans, an.
CSR Risiko-Check für Unternehmen
Der CSR Risiko-Check richtet sich an Unternehmen, die ins Ausland exportieren, aus dem Ausland importieren oder im Ausland Produktionsstätten haben.
Nach diesem kurzen Test wissen Sie, welche internationalen CSR-Risiken mit Ihren Geschäftsaktivitäten zusammenhängen und welche Möglichkeiten Sie haben, diese Risiken zu managen.
Präsentation: Routenplan 3.1 – Ihr Weg zu CSR-Compliance im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Sebastian Rünz und Martin Rothermel von Taylor Wessing haben eine Präsentation mit einem "Fahrplan" erstellt, der die einzelnen Schritte für Unternehmen erläutert, die sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereiten möchten.
Checkliste: Einfluss auf die Lieferkette
Wie können Sie die Risiken in Ihrer Lieferkette angehen?
Möglicherweise sind Sie sich der CSR-Risiken in Ihrer Lieferkette bewusst.
Die Beantwortung der Fragen in der folgenden Checkliste hilft Ihnen, die CSR-Performance Ihrer Lieferanten zu beeinflussen. Sie können mehr tun als Sie vielleicht erwartet hätten!
Veranstaltungen zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte"
Hier finden Sie alle Veranstaltungen der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung im Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten