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Ökodesign

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth

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Katharina Boehlke

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Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.

Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Die Ökodesign-Richtlinie wurde 2005 erlassen und im März 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in deutsches Recht überführt. Konkrete Vorschriften für einzelne Produkte ergeben sich jedoch nicht unmittelbar aus der Richtlinie oder dem Gesetz.

Vielmehr werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen erst nach und nach in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Diese werden in Form einer Verordnung erlassen und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure: Nur wenn das betroffene Produkt die
Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Ökodesign-Richtlinie galt zunächst nur für energiebetriebene Produkte (außer Verkehrsmittel). Dies sind Produkte, denen Energie (Elektrizität, fossiler Treibstoff oder erneuerbare Energiequellen) zugeführt werden muss, damit sie bestimmungsgemäß funktionieren können – wie z. B. Haushalts- und Bürogeräte oder Heizung und Beleuchtung. Auch Produkte zur Erzeugung, Übertragung und Messung von Energie zählen dazu.

Seit einer Neufassung der Ökodesign-Richtlinie in 2009 gilt sie auch für andere sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte. Neben den energiebetriebenen Produkten sind damit auch Produkte gemeint, die zwar selbst keine Energie benötigen, aber den Verbrauch von Energie beeinflussen – wie z.B. Fenster und Isoliermaterialien oder Duschköpfe.

Die Verordnungsgeber bzw. die EU-Kommission legt nur dann Ökodesign-Anforderungen fest, wenn ein energiebetriebenes oder energieverbrauchs-relevantes Produkt folgende grundlegende Kriterien der Richtlinie erfüllt:

  • erhebliches Verkaufs- und Handelsvolumen innerhalb der EU (Richtwert: mehr als 200.000 Stück pro Jahr – bezogen auf das gesamte Marktvolumen, nicht auf das einzelne Unternehmen!)
  • erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
  • erhebliches Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten.

 

 
 
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