Telefon: +49 911 1335-1335
Rechtsauskünfte

Minijobs

Minijobs

© gettyimages/MistikaS

 

Ansprechpartner/innen (1)

Frank Wildner

Frank Wildner

Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen Tel: +49 911 1335 1428

Für sogenannte Mini-Jobs gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen. Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben damit arbeitsrechtlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer.

Ab dem 1. Oktober 2022 wurde die Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet. Künftig ist hierdurch eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuellen gesetzlichen Mindestlohn möglich. Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns führen also zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs.

Die Höchstgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen betragen drei Monate oder 70 Arbeitstage. 

Meldestelle für alle Mini-Jobs ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zudem besteht eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. 

Seit dem 1. Januar 2011 muss der Arbeitgeber eine Erklärung des geringfügig Beschäftigten über weitere Beschäftigungen sowie die Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen ist, zu den Entgeltunterlagen nehmen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Minijobzentrale.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick