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Rechtsauskünfte

Informationspflichten für Dienstleister

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die zum 17. Mai 2010 in Kraft getreten ist, werden Dienstleistungserbringern besondere Informationspflichten auferlegt.

Durch die DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz gesorgt werden. Dabei sind grundsätzlich alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, auch Freiberufler. Ausnahmen sind in der der Verordnung zugehörigen Richtlinie benannt. Darin werden auch Gruppen aufgezählt, die nicht erfasst werden. Wer unter diese Ausnahmen fällt, muss den Vorgaben der DL-InfoV nicht folgen.

Informationsarten

Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen, und Informationen, die nur auf Anfrage geboten werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Frankfurt am Main.

 
 
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