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Scheinselbständigkeit

 

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Ass. jur. Stefanie Zimmermann

Ass. jur. Stefanie Zimmermann

Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen, Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten Tel: +49 911 1335 1339

Die Frage, ob das abgeschlossene Tätigkeitsverhältnis ein Arbeitsverhältnis darstellt, das den Vertragspartner zum Arbeitnehmer macht, oder ob der Vertragspartner als Selbständiger tätig wird, ist nicht immer einfach zu klären.

Die Auswirkungen, die eine falsche Beurteilung mit sich bringen kann, können jedoch schwerwiegend sein. So hat der Status des Tätigen vor allem Einfluss auf sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Aber auch das Arbeitsrecht, das Steuerrecht und sogar das Strafrecht können hiervon betroffen sein, wenn ein Scheinselbständiger beschäftigt wird.

Neben der Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und Selbständigen bzw. Scheinselbständigen, gilt es außerdem zwischen „Voll-Scheinselbständigen“, die allen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und sog. „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ die lediglich rentenversicherungspflichtig sind, zu differenzieren.

Die Prüfung, ob eine als „selbständig“ bezeichnete Tätigkeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis darstellt, erfolgt im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Erkennbares unternehmerisches Handeln und die freie Entscheidung des Unternehmers stehen stets vor der Vermutung, scheinselbständig zu sein. Bei der Aufklärung des Sachverhalts hat der Unternehmer allerdings Mitwirkungspflichten.

In den gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger sind weitergehende Informationen zum Themenbereich Scheinselbständigkeit zusammengefasst. Das Rundschreiben vom 21. März 2019 enthält beispielsweise Informationen zum Statusfeststellungsverfahren sowie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Handelsvertretern, Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH. Diesem Rundschreiben sind als Anlage außerdem Abgrenzungskataloge für verschiedene Berufsgruppen beigefügt.

Merkblatt Scheinselbständiger oder rentenversicherungspflichtiger Selbständiger

Das nachfolgende Merkblatt bietet einen Überblick über die Abgrenzungskriterien, das Statusfeststellungverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie über die Folgen der Feststellung der Scheinselbständigkeit oder "arbeitnehmerähnlichen" Selbständigkeit.

Inhalt des Merkblatts:

  • Erfassung Scheinselbständiger
  • Anfrageverfahren zur Statusklärung
  • Merkmale der Selbständigkeit
  • Scheinselbständige
  • Sonderregelungen für Handelsvertreter
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Statusfeststellung und die Folgen
  • Verfahren zur Statusfeststellung
 
 
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