Gewerbeerlaubnisse
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Für eine Vielzahl von gewerblichen Tätigkeiten wird eine Erlaubnis benötigt bzw. müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Gewerben zählen u.a. Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler, Bauträger, Bewacher etc. Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren finden Sie im Anschluss.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten gewerberechtlichen Zulassungsvoraussetzungen findet sich auch auf unserer Übersichtsseite "Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z".
Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Soweit der Gesetzgeber eine Erlaubnis für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten verlangt und hierfür eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK.