Genehmigungspflichtige Gewerbe
Ansprechpartner (1)

Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Für eine Vielzahl von gewerblichen Tätigkeiten wird eine Erlaubnis benötigt bzw. müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Gewerben zählen u.a. Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler, Bauträger, Bewacher etc. Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren finden Sie im Anschluss.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten gewerberechtlichen Zulassungsvoraussetzungen findet sich in unserer Broschüre "Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z".
Information Internet-Impressum
Gewerbetreibende, die eine gewerbliche Erlaubnis besitzen, müssen im Impressum ihrer Firmen-Homepage u.a. die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies ist die IHK München für Oberbayern für folgende Gewerbetreibende mit Sitz in Mittelfranken: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermitler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter.
Nun hat sich die Anschrift der IHK München geändert, sie muss jetzt folgendermaßen im Online-Impressum angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de. Ein Merkblatt enthält weitere Informationen zur richtigen Gestaltung des Internet-Impressums (u.a. Muster für die einzelnen Gewerbetreibenden).
Weitere Informationen