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Rechtsauskünfte

Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Auf Finanzanlagenvermittler, die allein auf Honorarbasis tätig werden wollen, benötigen seit 1. August 2014 eine Erlaubnis nach § 34h Gewerbeordnung (GewO).

Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) gewerbsmäßig zu Finanzanlagen im Sinne des § 34f Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme hat sich der Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 11a GewO in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. 

Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung von Honorar-Finanzanlagenberatern mit Hauptniederlassung in Bayern ist (mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereichs der IHK Aschaffenburg) die IHK für München und Oberbayern. Dort finden Sie auch die passenden Formulare.

Informationen zur Erlaubnispflicht für Honorar-Finanzanlagenberater

Auf der Internetseite der IHK München für Oberbayern finden Sie weitergehende Informationen zum Ablauf des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens für Honorar-Finanzanlagenberater sowie zu den notwendigen Unterlagen.

Information Internet-Impressum

Gewerbetreibende, die eine gewerberechtliche Erlaubnis besitzen, müssen im Impressum ihrer Firmen-Homepage u.a. die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies ist die IHK München für Oberbayern für folgende Gewerbetreibende mit Sitz in Mittelfranken: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler.

Die Anschrift der IHK München muss folgendermaßen im Online-Impressum angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de. Ein Merkblatt enthält alle weiteren Informationen zur richtigen Gestaltung des Internet-Impressums (u.a. Muster für die einzelnen Gewerbetreibenden).

 

Information zu den Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Informationen zu den Berufspflichten, die für Ihre erlaubnispflichtige Tätigkeit aufgrund der FinVermV bestehen, stellt eine Information der IHK für München und Oberbayern dar.

Informationen zu Prüfberichten und Negativerklärungen

Über nachstehenden Link erhalten Sie Informationen zur Abgabe von Prüfberichten oder Negativerklärungen nach § 24 FinVermV.

Informationen zur Sachkundeprüfungen

Die Termine und Anmeldeunterlagen für die Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) finden Sie im Geschäftsbereich Berufsbildung.

 
 
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