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Rechtsauskünfte

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (§ 34c GewO)

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (§ 34c GewO)

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Ansprechpartner/innen (1)

Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Information Internet-Impressum

Gewerbetreibende, die eine gewerberechtliche Erlaubnis besitzen, müssen im Impressum ihrer Unternehmens-Homepage u.a. die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies ist die IHK für München und Oberbayern für folgende Gewerbetreibende mit Sitz in Mittelfranken: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler.

Die Anschrift der IHK München muss folgendermaßen im Internet-Impressum angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de Ein IHK-Merkblatt enthält alle weiteren Informationen zur richtigen Gestaltung des Internet-Impressums (u. a. Muster für die einzelnen Gewerbetreibenden).

Merkblatt Internet-Impressum (www.ihk-muenchen.de) 

Erlaubnispflicht

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde. In Bayern (Ausnahme IHK-Bezirk Aschaffenburg) ist dies die IHK für München und Oberbayern.

Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sowie die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern oder in dem entsprechenden Merkblatt

Information: Neuregelungen für Immobilienmakler

Seit dem 1. August 2018 besteht für Immobilienmakler und ihrer unmittelbar bei der Tätigkeit mitwirkenden Angestellten eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Weiter Informationen auf der Website der IHK München für Oberbayern.

 
 
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