Unternehmerische Tätigkeit von ausländischen Staatsbürgern/Unternehmen in Deutschland
Informationen zur Unternehmensgründung in Deutschland durch ausländische Staatsbürger finden Sie auf den Seiten der IHK Frankfurt am Main.
Exisitiert bereits ein Unternehmen im Ausland, bestehen für eine Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland folgende Möglichkeiten:
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Errichten einer Zweigniederlassung
- Errichten einer unselbstständige Betriebsstätte
Die Informationen hierzu stehen auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Wichtige Adressen und Literatur
- Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
- Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11 - 15, 90489 Nürnberg, Tel. 0911 5309-0
- Stadt Nürnberg, Abt. Ausländerwesen, Hirschelgasse 32, 90402 Nürnberg, Tel. 0911 231-4700, Fax 0911 231-2851
- Franconian International School e. V., Marie-Curie-Straße 2, 91052 Erlangen, Tel. 09131 940390
- Centre for German Legal Information e.V., Lottumstr. 1 b, 10119 Berlin, Tel. 030/ 0571317, E-Mail: communications@cgerli.org
- Informationen der Bundesagentur für Außenwirtschaft, Agrippastraße 87 - 93, 50676 Köln, Tel. 0221 2057-0
- Informationen der deutschen Auslandshandelskammern
- Schriften und Arbeitspapiere der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Informationen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
- Fremdsprachige Informationen für ausländische Gründer (www.wir-gruenden-in-deutschland.com)
- Förderprogramm zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Nürnberg und Fürth (www.n-f-excellence.de)