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Rechtsauskünfte

Insolvenzrecht

Viele Unternehmen und Unternehmer sind in Zeiten von Wirtschaftskrisen und wirtschaftlichem Abschwung von Insolvenzen betroffen, sei es nun in Form eigener Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung oder als Gläubiger insolventer Geschäftspartner. Unzählige Fragen und Probleme gehen damit einher:

  • Welche Haftungsgefahren bestehen in der Krise?
  • Besteht eine Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags?
  • Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Was passiert nach Antragstellung? Was ist Restschuldbefreiung und wie ist diese zu erlangen?
  • Wie können Gläubiger ihre Rechte bestmöglich sichern und verwirklichen?

Unser Geschäftsbereich Recht | Steuern informiert Sie gern zu diesen Fragen.

 

Aktuell: Schnellerer Weg aus den Schulden - Restschuldbefreiuung möglich nach drei Jahren

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können durch eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens nun bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen.

Die Neuregelung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang erhalten. Die Neuregelung setzt zudem die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.

Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. 

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