Pflichtangaben auf Rechnungen
Pflichtangaben auf Rechnungen
Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. So wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) unter anderem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Das nachfolgende Merkblatt bietet einen Überblick zu den Pflichtangaben auf Rechnungen sowie ein unverbindliches Rechnungsmuster.
Inhalt des Merkblatts:
- Pflichtangaben auf einer Rechnung gem. §§ 14, 14 a UStG
- Sonderfall: Kleinbetragsrechnungen
- Sonderfall Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer
- Anforderungen für elektronisch übermittelte Rechnungen
- Aufbewahrung von Rechnungen
- Zusätzliche Angaben auf Geschäftsbriefen
Elektronische Rechnungsstellung
Im BMF-Schreiben zur vereinfachten elektronischen Rechnungsstellung wird dargelegt was bei der digitalen Rechnungsstellung zu beachten ist. Darin heißt es, elektronische Rechnungen hätten grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie Papierform – dies gelte vor allem für die Attribute „Echtheit der Herkunft“, „Unversehrtheit des Inhalts“ und „Lesbarkeit der Rechnung“.
Dokumente
- BMF-Schreiben vom 25.10.2013 zur Rechnungsstellung durch Änderungen AmtshilferichtlinienumsetzungsG pdf | 156,2 kB 28.10.2013
- Umsatzsteuer - Pflichtangaben auf Rechnungen pdf | 294,9 kB 04.01.2019
- BMF-Schreiben Vereinfachung elektronische Rechnungsstellung vom 02.07.2012 pdf | 71,3 kB 05.07.2012
- BMF-Schreiben zur Rechnungsstellung vom 29.01.2004 pdf | 67,4 kB 02.02.2004