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Rechtsauskünfte

Fernverkäufe (E-Commerce) ab 1. Juli 2021 - Änderungen bei EU-Lieferungen B2C

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Ab 1. Juli 2021 gelten Änderung im Bereich der Versandhandelsregelung. Es gilt dann eine EU einheitliche Mehrwertsteuergrenze in Höhe von jährlich 10 000 EUR.

Die Ortsregelung zum "Versandhandel" heißt künftig Regelung der „innergemeinschaftlichen Fernverkäufe“. Ferner erfolgt die Erweiterung des Anwendungsbereichs des MOSS zu einem One-Stop-Shop (OSS) auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe und die Einführung des Import-One-Stop-Shops (IOSS) für Fernverkäufe mit Drittlandbezug.

Das nachfolgende Merkblatt erläutert Ihnen die Besonderheiten bei Lieferungen an Personen ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt der IHK für München und Oberbayern (PDF-Dokument, www.ihk-muenchen.de)

 
 
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