Aufbewahrungspflichten
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs oder zehn Jahren. Das Merkblatt der IHK München für Oberbayern gibt Ihnen eine Übersicht über die nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu beachtenden Aufbewahrungspflichten. Am Ende finden Sie in der Anlage eine Übersicht von A-Z über verschiedene Schriftgutarten und deren Aufbewahrungsfrist.
Das Merkblatt gibt u.a. Auskunft zu Fragen wer Aufbewahrungspflichten zu beachten hat, welche Unterlagen davon betroffen sind und wie lange und in welcher Form die Aufbewahrung zu erfolgen hat.