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Elektronische Rechnungen

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Ass. jur. Katja Berger

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E-Rechnung ab 2025 verpflichtend für B2B-Umsätze

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet derzeit an der Einführung einer E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ziel ist es, den Umsatzsteuerbetrug weiter einzudämmen.

Verpflichtend ist die elektronische Ausstellung von Rechnungen derzeit nur für öffentliche Aufträge. Dies soll sich ab 2025 jedoch ändern.

Von den Neuregelungen werden alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, betroffen sein. Nach den aktuellen Plänen des BMF müssen künftig alle Unternehmen die Rechnungserstellung für inländische  B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen.

Nach dem derzeitigen Zeitplan sollen grundsätzlich alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. In einer "Probephase" bis zum 31. Dezember 2025 können Unternehmen aber noch frei entscheiden, ob sie bereits E-Rechnungen oder noch sonstige Rechnungen (z. B. Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen, die den neuen Anforderungen nicht genügen) ausstellen. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, sieht der Regierungsentwurf dieses Wahlrecht auch für im Kalenderjahr 2026 ausgeführte und bis zum 31. Dezember 2026 fakturierte Umsätze vor. Spätestens ab 2027 müssen alle Unternehmen für ihre B2B-Umsätze E-Rechnungen ausstellen.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht soll es für bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und für Fahrausweise geben.

Alle Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit dem Thema E-Rechnung befassen, um bestehende Rechnungssysteme und Software gegebenenfalls aufzurüsten oder umstellen zu können.

 

 Informationen zur E-Rechnung

Die elektronische Rechnung gewinnt nicht nur in Deutschland, sondern auch EU-weit immer mehr an Bedeutung im Geschäftsverkehr. Wer sie als Unternehmen jetzt schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Gerade bei mittelständischen und kleineren Unternehmen bestehen jedoch noch Unsicherheiten im Hinblick auf die Nutzung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen.

Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Wie wirkt sich die Verpflichtung zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung konkret aus? Wie funktioniert die elektronische Archivierung und welche Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen?

Die Antworten zu diesen Fragen sowie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Rechnung finden Sie in unserem Merkblatt „Elektronische Rechnungen“ mit dem nachfolgenden Inhalt:

I.     Einführung

II.    Was ist eigentlich eine E-Rechnung?

III.   Praktische Erwägungen zur E-Rechnung

IV.    Steuerliche Rahmenbedingungen der E-Rechnung

V.     Steuerliche Pflichtangaben bei elektronischen Rechnungen

VI.    Elektronische Archivierung

VII.   Die E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung

VIII.  XRechnung und ZUGFeRD

IX.     Zusammenfassung

 
 
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