Das elektronische Handels- und Unternehmensregister
Ansprechpartner/innen (2)

RAin, Fachanwältin Handels- u. Gesellschaftsrecht Beate Armbruster
Leitung Referat Beitrag, Firmendaten, Handelsregister- und Gesellschaftsrecht Tel: +49 911 1335 1393
Das Handelsregister ist im Internetzeitalter angekommen. Konsequenz sind schnellere und einfachere Eintragungsverfahren, aber auch eine erhöhte Transparenz von Unternehmensdaten. So werden Jahres- und Konzernabschlüsse im Internet veröffentlicht und Verstöße gegen die Offenlegungspflichten von Amts wegen sanktioniert.
Das nachfolgende Merkblatt soll Ihnen einen Überblick verschaffen, wo Sie und Ihre Geschäftspartner Ihre Handelsregisterdaten abrufen können.
Inhalt des Merkblatts: Das elektronische Handels- und Unternehmensregister
- Müssen Unternehmen alle Dokumente elektronisch einreichen?
- Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt?
- Welche Vorteile bringt das elektronische Handelsregister?
- Was gilt für Jahres- und Konzernabschlüsse?
- Wie werden Verletzungen der Offenlegungspflichten sanktioniert?
- Wie werden Unternehmensdaten bekannt gemacht?
- Können Jahres- und Konzernabschlüsse auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingesehen werden?
Links zur Online-Recherche bezüglich Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
Die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung von Unterlagen der Rechnungslegung besteht seit 1. Januar 2007 durch die Slim IV-Richtlinie (2003/58EG) europaweit, so dass diese auch in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten - allerdings zumeist kostenpflichtig - online recherchiert werden kann.
Eine Unternehmenssuche können Sie unter folgendem Link durchführen. Gemäß der Richtlinie 2012/17/EU soll dieser Dienst die Unternehmensregister aller EU-Länder sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens künftig miteinander verknüpfen:
Eine Liste der einzelnen Register finden Sie hier:
Übersetzungsdienste werden vom Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern angeboten oder sind in der Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen zu finden:
Quellen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und RRef. Stefan Runtemund,
Stand: Dezember 2019