Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ansprechpartner/innen (2)

Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390
Ass. jur. Stefanie Zimmermann
Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen, Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten Tel: +49 911 1335 1339Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen für den Massenvertrag eine einheitliche und detaillierte Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen dadurch den Geschäftsverkehr.
Fast in jedem Vertrag finden sich heute Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), das sog. "Kleingedruckte". Vielfach wird einfach nur auf Rechnungen, Auftragsbestätigungen o.ä. auf die Geltung "unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen" hingewiesen. Ist dies wirklich immer korrekt?
Wachsende Bedeutung bekommt in diesem Zusammenhang auch der Hinweis auf die AGB auf der eigenen Homepage, wenn man im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet.
Mit den Informationen aus unserem nachfolgenden Merkblatt möchten wir Sie über die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, damit Ihnen Ihre AGB nicht zum Stolperstein werden. Ein Verstoß gegen die zur Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehenden gesetzlichen Regelungen (§§ 305 ff BGB; früher AGB-Gesetz) kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Inhalt des Merkblatts
- Zweck der AGB
- Begriff der AGB
- Einbeziehung von AGB
- Wirksamkeit einer AGB-Klausel
Muster – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main stellt auf ihrer Internetseite unverbindliche Muster für Allgemeine Verkaufsbedingungen sowohl für den kaufmännischen als auch für den nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Verfügung. Für den Download folgen Sie bitte den unten stehenden Links.
Hinweis
Der Geschäftsbereich Recht | Steuern übernimmt keine Überprüfung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (AGB). Da Unklarheiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer zu Lasten des Verwenders gehen, wird empfohlen, für rechtverbindliche Auskünfte einen Rechtsanwalt zur Erstellung oder Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beauftragen.
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