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Reiserecht

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

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Zum 1. Juli 2018 änderte sich das Reiserecht und die Neuerungen sind in Kraft getreten. Die Unternehmen müssen sich schon jetzt auf die Änderungen vorbereiten.

Hintergrund der neuen Regelungen ist die Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302 in nationales Recht. Ziel der Gesetzeserneuerung ist es, die Rechte von Reisenden an die Entwicklung des Marktes anzupassen und Regelungslücken zu schließen.

Änderungen

  • Werden Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ in der werblichen Kommunikation mit dem Kunden verwendet, wird das Angebot automatisch zur Pauschalreise und auch so behandelt.
  • Auch Geschäftsreisende können Pauschalreisende sein.
  • Neben Pauschalreisen gibt es künftig den neuen Typ der "verbundene Reiseleistungen".
  • Vermittler können in die Rolle des Reiseveranstalters geraten. Dies kann vermieden werden wenn sie beispielsweise darauf achten, weder online noch stationär einen "Warenkorb" anzubieten, in dem Leistungen kombiniert werden können, und alle Einzelleistungen bei der Bestätigung sorgfältig trennen. Wichtig ist eine klare strategische Abgrenzung der eigenen Vermittlungstätigkeit und ein korrektes Vorgehen.
  • Anbieter von Unterkünften werden schneller als bisher zum Reiseveranstalter und haften dementsprechend. Wollen Sie künftig ausschließlich als Anbieter von Übernachtungsleistungen tätig sein, dann müssen Sie ihre Angebote deutlich von „Pauschalreisen“ abgrenzen.
  • Die reiserechtlichen Informationspflichten werden erweitert. Es gibt eine Vielzahl von Formblättern, die bei der Buchung einer Pauschalreise oder bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen an den Kunden übergeben werden müssen. Alle Formblätter sind in unseren Merkblättern am Ende der Seite verlinkt.

Wir stellen verschieden Infoblätter zur Verfügung, damit Unternehmen sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten können.

 
 
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