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Beratung Auslandsgeschäft

Exportfinanzierung

 

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Dipl.-Geograph Christian Hartmann

Dipl.-Geograph Christian Hartmann

Afrika, Europa, Außenwirtschaftsförderung Tel: +49 911 1335 1357

Im Auslandsgeschäft tätige Unternehmen müssen einerseits den Zahlungseingang absichern, andererseits dem Abnehmer von Exportware Sicherheiten für die Leistungserbringung geben. Daneben spielen Aspekte der kurzfristigen Finanzierung bei der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen den Vertragspartnern eine wichtige Rolle. Zahlungsbedingungen und Finanzierung müssen daher sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Hierbei sind die Elemente Risiko, Flexibilität und Beanspruchung der Liquidität zu beachten.

 

 

Ausfuhrkreditversicherung

Eines der wichtigsten Absicherungsinstrumente im Außenhandel sind die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes, besser bekannt unter dem Namen "Hermesdeckungen". Diese sichern Exporteure gegen politisch und wirtschaftlich bedingte Forderungsfälle ab. Die Deckungsmöglichkeiten erstrecken sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Fabrikationsrisikodeckung über die Lieferantenkreditdeckung bis hin zur Finanzkreditdeckung.

Mit Hermesdeckungen überträgt der Exporteur jedoch nicht nur das Ausfallrisiko auf den Bund. Hermesdeckungen erleichtern auch die Finanzierung eines Geschäfts. Vor allem Kunden in den Schwellen- und Entwicklungsländern fragen häufig schon zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens ganz offensiv und gezielt nach Finanzierungsmöglichkeiten. Mit einer Hermesdeckung steigen für den Exporteur die Chancen, den Zuschlag zu bekommen. Schließlich lässt sich bundesgedecktes Geschäft wesentlich leichter und zu attraktiveren Konditionen finanzieren als Geschäfte ohne staatliche Rückendeckung.

Weitere Informationen zu den Gewährleistungen und verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Auslandsgeschäfte vor unerwarteten Ereignissen zu schützen, finden Sie u. a. beim AGAPortal, Euler Hermes und Investitionsgarantien.de.

IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet zusammen mit Euler Hermes regelmäßig Beratungstage an. Die nächsten Termin erfahren Sie in unserer Veranstaltungsübersicht oder beim genannten Ansprechpartner.

 

Auslandsgarantie

Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Zahlung, Lieferung, Dienstleistung) erhält. Bei Nichterbringung kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden.

Im wesentlichen wird zwischen drei Arten von Bankgarantie mit weitgehend standardisierten Garantietexten unterschieden:

  • Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
  • Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
  • Liefer- und Leistungsgarantie, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)

Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen: Bei der direkten Garantie wird die Auslandsgarantie direkt (von der Inlandsbank) an den Begünstigten ausgestellt. Einige Länder (u.a. im Nahen Osten) verlangen jedoch die Ausstellung einer Garantie durch lokale Banken (indirekte Garantie)

 

Zahlungsbedingungen

Mit den richtigen Zahlungsbedingungen im Kaufvertrag können sich Exporteure gegen zahlreiche Risiken im Außenhandel absichern. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt.

 

Kurzfristige Exportfinanzierung

Zur langfristige Finanzierung von Exportgeschäften sollten Sie sich von Ihrer Hausbank beraten lassen. Die wichtigsten Formen der kurzfristigen Exportfinanzierung mit ihren Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Merkblatt.

 

 

 

 

 

 
 
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