IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 08|2025
Exportpreis Bayern 2025: Gewinnen Sie mit Ihrer Exportgeschichte
Sie sind international tätig, in Bayern ansässig und haben weniger als 100 Beschäftigte?! Dann unbedingt weiterlesen: Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern 2025! In diesem Jahr wird der Exportpreis Bayern bereits zum 18. Mal an kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern verliehen, die sich mit innovativen Ideen, mutigen Strategien und großem Engagement erfolgreich auf internationalen Märkten behaupten.
Der Exportpreis wird in fünf Kategorien ausgelobt
- Industrie
- Handel
- Handwerk
- Dienstleistung
- Genussland
Die Preisträger erwartet ein professionell erstelltes Firmenvideo, das Sie auf ihrer Website, in sozialen Medien, und auf Messen zeigen können. Mit dem Exportpreis Bayern zeichnet der Freistaat kleine und mittlere Unternehmen aus, die mit innovativen Strategien, Mut und Durchhaltevermögen auf internationalen Märkten erfolgreich sind. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025. Die Preisverleihung findet am 20. November in der IHK München für Oberbayern statt.
Erzählen Sie uns Ihre Export-Erfolgsgeschichte – wir unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung!
Albanien: Neue umsatzsteuerliche Anforderungen
Die albanische Steuerverwaltung hat im Mai 2025 neue Anforderungen für ausländische Unternehmen veröffentlicht, die digitale Dienstleistungen an nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, Einrichtungen oder Verbraucher in Albanien erbringen. Künftig sind ausländische Anbieter verpflichtet:
- einen Steuervertreter in Albanien zu benennen,
- sich für die Umsatzsteuer zu registrieren,
- Umsatzsteuererklärungen abzugeben und die Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent gemäß dem Gesetz über Steuerverfahren abzuführen.
Bei Nichteinhaltung drohen administrative Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung.
Laut Art. 29 des Umsatzsteuergesetzes betrifft dies folgende Dienstleistungen:
- Telekommunikation;
- Rundfunk- und Fernsehen;
- Webhosting, Fernwartung von Programmen und Geräten;
- Lieferung und Aktualisierung von Software;
- Bereitstellung von Bildern, Texten, Informationen und Datenbanken;
- Lieferung von Musik, Filmen, Spielen (inklusive Glücksspiel), sowie kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen und Unterhaltungssendungen;
- Fernunterricht.
Hinweis: Werden die Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in Albanien erbracht, greift das Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall führt das albanische Unternehmen die Umsatzsteuer ab.
Die Maßnahme soll laut der Pressemitteilung der Steuerverwaltung (Drejtoria e Përgjithshme e Tatimeve) die Transparenz erhöhen, Steuervermeidung bekämpfen und Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften bewegen.
Quelle: GTAI
Kasachstan: Fünfzehn neue internationale Flugverbindungen abgekündigt
Kasachstan wird im Laufe dieses Jahres 15 neue internationale Flugverbindungen eröffnen, die sowohl von heimischen Fluggesellschaften als auch von neuen ausländischen Billigfluganbietern betrieben werden. Das gab Verkehrsminister Marat Karabaev bekannt, berichtet die „Central Times of Asia“. „Zu den neuen Zielen gehören unter anderem München, Budapest, Shanghai und Guangzhou“, erklärte Karabaev. Die meisten dieser Strecken werden von den kasachischen Airlines Air Astana und SCAT bedient. Darüber hinaus kündigte er den Markteintritt von fünf neuen Low-Cost-Carriern aus Indien, Thailand und Südkorea an - ermöglicht durch das liberale „Open-Skies“-Regime des Landes.
Weitere elf neue Flugziele sind Kairo, Da Nang, Abu Dhabi, Hurghada, Busan, Osch, Mumbai, Kulja, Rom, Gazipasa und Samarkand. Unter den neuen Billigfluggesellschaften befinden sich SpiceJet (Indien), Thai AirAsia X (Thailand), Eastar Jet und T‘Way Air (Südkorea) sowie Air Arabia Abu Dhabi (VAE).
Das seit 2022 geltende Open-Skies-Regime erlaubt ausländischen Fluggesellschaften unbegrenzte Flugfrequenzen auf internationalen Strecken, auf denen keine kasachische Airline aktiv ist. Es gilt aktuell für 15 Flughäfen im Land, darunter Astana, Almaty, Shymkent und Aktau.
Quelle: NfA/GTAI
Moldau: Reformprogramm soll EU-Beitritt vorbereiten
Die Republik Moldau plant Reformen in mehreren Bereichen, darunter auch in grundlegenden Feldern wie Justiz und Menschenrechte, um sich im Rahmen ihres nationalen Beitrittsprogramms 2025 bis 2029 auf die EUMitgliedschaft vorzubereiten. Darüber berichtet „SeeNews“. Das Programm weist auch auf Sektoren wie die öffentliche Verwaltung, das öffentliche Beschaffungswesen, die Umwelt, die Landwirtschaft und die Energie hin, die einen Prozess der legislativen und institutionellen Harmonisierung mit dem EURecht durchlaufen werden. In einer Erklärung, die kürzlich nach der Verabschiedung des Dokuments veröffentlicht wurde, erklärte die Regierung, das Programm umfasse 33 Verhandlungskapitel, einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Komponenten, und sehe die Umsetzung von mehr als 3.000 EU-Rechtsakten in nationales Recht vor, und zwar durch 1.791 gesetzgeberische Maßnahmen und 1.088 Durchführungsmaßnahmen. „Unsere Anstrengungen in den nächsten fünf Jahren werden zeigen, wie gut wir als Land auf den Beitritt vorbereitet sind. Die Angleichung an europäische Standards, um ein besseres Leben hier zu Hause zu gewährleisten, ist keine bürokratische Übung. Es handelt sich im Wesentlichen um eine tiefgreifende Umgestaltung unserer Gesellschaft, von der jeder unmittelbar profitiert. Wir machen diese Reformen nicht für Brüssel, sondern für die Bürger der Republik Moldau“, sagte Cristina Gherasimov, stellvertretende Premierministerin, zuständig für europäische Integration.
Das Programm wird ab Oktober jährlich aktualisiert, indem die Empfehlungen und Benchmarks aus dem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission sowie andere Verpflichtungen, die Moldau während der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union eingegangen ist, integriert werden, so die Regierung. Vergangenen Monat unterzeichneten die Republik Moldau und die EU das Abkommen über den Wachstumsplan für das Land, das Teil eines mit 1,9 Mrd Euro dotierten Unterstützungspakets der Reform- und Wachstumsfazilität ist, das darauf abzielt, die Investitionen anzukurbeln und die nationale Wirtschaft zu stärken. Die EU hat 2024 Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau aufgenommen. Bei einem Referendum über den Beitritt, das das Land im vergangenen Oktober abhielt, gewannen die Befürworter der EU-Mitgliedschaft nur mit einer knappen Mehrheit von 50,4%.
Quelle: NfA/EU Parlament
Saudi Arabien: Milliarden für den ÖPNV
Saudi-Arabien will sich als Logistikdrehkreuz zwischen Asien, Afrika und Europa etablieren. Von 2016 bis 2023 flossen laut Verkehrsministerium und Weltbank über 150 Milliarden US-Dollar in Verkehrsprojekte. Im Rahmen der nationalen Entwicklungsstrategie Vision 2030 will das Königreich einen Rang unter den zehn führenden Logistikstandorten weltweit erreichen. Hierfür entsteht ein nahezu komplett neues Verkehrsnetz mit Fernstraßen, Eisenbahntrassen und städtischen Nahverkehrssystemen. Für deutsche Unternehmen bieten sich hier Chancen – allerdings nicht ohne Herausforderungen.
Neben den logistischen Ambitionen verfolgt das Königreich auch ökologische Ziele. Der Verkehrssektor soll modernisiert und zugleich nachhaltiger gestaltet werden. Projekte wie die "Green Riyadh"-Initiative und Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und intelligente Verkehrssteuerung stehen dabei im Fokus. Die Integration klimafreundlicher Technologien bietet potenziellen Partnern aus Europa zusätzliche Anknüpfungspunkte, insbesondere bei Lösungen für urbane Mobilität, Smart-City-Konzepte und Energiemanagement.
Ein Vorzeigeprojekt ist die "Saudi Landbridge". Erstmals sollen Häfen am Roten Meer wie Dschidda und Yanbu direkt mit dem Wirtschaftszentrum Dammam am Golf verbunden werden – über eine rund 900 Kilometer lange Neubaustrecke zwischen Dschidda und Riad, ergänzt durch modernisierte Gleise. Die staatliche Eisenbahngesellschaft Saudi Arabia Railways (SAR) leitet das Projekt. Der Baustart ist für 2026 vorgesehen, die Inbetriebnahme für 2030.
Ein weiteres Schlüsselprojekt ist die König-Hamad-Brücke, eine kombinierte Straßen- und Bahnverbindung nach Bahrain. Sie soll die bereits stark frequentierte König-Fahd-Damm-Brücke entlasten, die jährlich mehr als 8 Millionen Fahrzeuge zählt. Die neue Trasse wird Teil des geplanten Bahnsystems zwischen den Golfkooperationsstaaten und als öffentlich-private Partnerschaft (PPP) mit einem Volumen von 3,5 Milliarden US-Dollar realisiert.
Das National Center for Privatization & PPP (NCP) informiert über rechtliche Grundlagen, Projektlisten und Ausschreibungen. Die Informationen sind auch auf Englisch verfügbar, was den Einstieg erleichtert. Trotzdem bleibt lokales Know-how unerlässlich.
Für deutsche Anbieter gelten zusätzliche Anforderungen: Bei vielen Projekten ist ein Mindestanteil lokaler Wertschöpfung (Local Content) verpflichtend. Auch eine Niederlassung vor Ort ist bei öffentlichen Aufträgen oft Bedingung. Gerade für mittelständische Unternehmen stellen solche Anforderungen hohe Markteintrittshürden dar. Laut NCP behindern zudem lange Verfahren und hohe Einstiegskosten die Beteiligung klein- und mittelständischer Unternehmen. Das NCP empfiehlt deshalb gezielte Förderinstrumente wie Fast-Track-Verfahren und vorbereitende Zuschüsse. Anbieter aus Deutschland genießen einen guten Ruf – insbesondere in den Bereichen Signaltechnik, digitale Ticketsysteme und energieeffiziente Infrastruktur. Großunternehmen wie Siemens und DB Engineering & Consulting sind bereits präsent. Doch auch kleinere Anbieter haben Chancen, wenn sie spezialisierte Lösungen mitbringen und sich langfristig engagieren möchten.
Der erfolgversprechendste Weg führt oft über die Teilnahme an Teilprojekten großer Konsortien, etwa zu Software, Kontrollsystemen oder Engineering-Dienstleistungen. Wer in Bereichen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder Betriebsoptimierung überzeugt, kann sich profilieren. Dabei sind Geduld, interkulturelle Kompetenz und starke lokale Partner entscheidend.
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VAE: Neue Resolution für Freihandel
Die Regierung von Dubai hat mit der Resolution Nummer 11/2025 beschlossen, dass Unternehmen in Freihandelszonen unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem Staatsgebiet von Dubai Geschäfte machen dürfen. Art. 4 der Resolution ist die zentrale Vorschrift. Danach erteilt das Department of Economy and Tourism des Emirats Dubai (DET) Unternehmen in Freihandelszonen:
- die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet von Dubai;
- die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung, die sich aus der Freihandelszone in Dubai betätigt, oder;
- die Genehmigung, spezifische Aktivitäten auf dem Staatsgebiet in Dubai auszuüben.
Bei der Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet geht es um eine physische Präsenz in Dubai (Art. 5 Ziffer 5 der Resolution), dagegen bedarf es für die Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung, die sich aus der Freihandelszone betätigt, keiner physischen Präsenz in Dubai, dasselbe gilt für die Genehmigung, spezifische Aktivitäten in Dubai auszuüben.
Für ihr künftiges Dubai-Geschäft im Sinne der Resolution müssen Unternehmen in Freihandelszonen jedoch einen bürokratischen Preis zahlen. Denn in sämtlichen Fällen erteilt das DET die Erlaubnis beziehungsweise die Genehmigung erst dann, wenn dem Antrag eine Zustimmung der zuständigen Freihandelszonenbehörde beigefügt wird, gegebenenfalls bedarf es auch der Zustimmung weiterer öffentlicher Stellen, die mit der Aufsicht des betreffenden Gewerbes in Dubai betraut sind (Art. 5 A, 6 A und 7 - jeweils Ziffern 2 und 3, Ziffern 3 und 4 sowie Ziffern 3 und 4). Da im Falle der Errichtung einer Zweigniederlassung auf dem Staatsgebiet von Dubai eine physische Präsenz entsteht, müssen hier die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Zweigniederlassung erfüllt sein.
In sämtlichen Fällen müssen Freihandelszonenunternehmen, die sich auf dem Staatsgebiet von Dubai betätigen wollen, gemäß Art. 3 der Resolution sowohl die Bundesgesetze der Vereinigten Arabischen Emirate als auch die lokalen Gesetze des Emirates Dubai beachten. Unternehmen müssen kein neues Personal einstellen In den Fällen der Erlaubnis zur Gründung einer Zweigniederlassung handelt es sich bei Letzteren um keine selbständigen juristischen Personen. Das stellen die Art. 5 B und 6 B der Resolution klar. Gleichwohl führen diese Zweigniederlassungen eine von der Muttergesellschaft getrennte Finanzbuchhaltung. Diese Trennung der Finanzverwaltung gilt nicht für das Personal - so gestattet Art. 8 der Resolution Unternehmen mit einer Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4, ihre vorhandene Belegschaft auch für ihre Aktivitäten in Dubai einzusetzen.
Spätestens Anfang Juni 2025 wird die DET eine Liste derjenigen Gewerbe veröffentlichen, für die eine Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 der Resolution erhältlich sein wird (Art. 9). Mit anderen Worten wird es einen beschränkten Bereich wirtschaftlicher Aktivitäten geben, innerhalb dessen sich Unternehmen aus Freihandelszonen in Dubai betätigen dürfen. Diese Einschränkungen des Betätigungsradius in Verbindung mit dem bürokratischen Aufwand zur Erlangung einer Erlaubnis oder Genehmigung nach Art. 4 wirft die Frage auf, warum Investoren nicht gleich ein Unternehmen in Dubai gründen sollten. Die Antwort dürfte in den regulatorischen Vorteilen liegen, die Freihandelszonen gegenüber dem Staatsgebiet noch bieten. Sie sind geographisch abgegrenzte Flächen innerhalb eines Emirates und zeichnen sich durch ihre vergleichsweisen liberalen Gesetze aus. Insbesondere bei ausländischen Investoren sind Freihandelszonen beliebt, da sie dort von je her 100% der Anteile einer Handelsgesellschaft halten dürfen. Bis zur Reform des Gesellschaftsrecht Ende 2020 galt die Regel, dass Ausländer maximal 49% der Unternehmensanteile halten, der Rest war emiratischen Staatsangehörigen vorbehalten.
Mittlerweile existieren auf dem Staatsgebiet für ausländische Investoren nur noch für Gewerbe mit strategischer Relevanz Beteiligungsgrenzen.
Quelle: GTAI
VAE: Visum ohne Sponsor
Der Wegfall des Sponsors für Geschäftsleute und Tourist:innen wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate erleichtern. Das neue Visum gilt für Aufenthalte von 90 Tagen und kann auf maximal 180 Tage verlängert werden. Es berechtigt die Inhaber zur mehrfachen Einreise. Geschäftsleute und Touristen können es online beantragen – unter anderem beim General Directorate for Identity and Foreigners Affairs - Dubai.
Für umgerechnet rund 167 Euro erhalten Antragsteller das neue Visum innerhalb einer Bearbeitungsdauer von fünf bis sieben Werktagen. Außerdem muss eine Kaution in Höhe von circa 478 Euro hinterlegt werden. Diese tritt an die Stelle eines Sponsors. Ein Sponsor ist eine emiratische Person (natürlich und juristisch), die für Forderungen eines Ausländers einsteht, die während dessen Aufenthalt entstehen könnten.
Quelle: GTAI
Venezuela: Notstandsdekret verabschiedet
Im April 2025 hat der venezolanische Kongress das von der Regierung erlassene Dekret zum wirtschaftlichen Notstand (Decreto 5.118/25) angenommen. Das Dekret zielt darauf ab, die Finanzkrise des Landes zu mildern. Die Ölindustrie, der wichtigste Wirtschaftszweig Venezuelas, wurde nach der Verhängung von Zöllen durch die US-Regierung besonders hart getroffen. Obwohl der wirtschaftliche Notstand zum Ziel hat, das Land zu stabilisieren, schafft sein weitreichender Geltungsbereich Rechtsunsicherheit für Unternehmen in Venezuela.
Für ausländischeFirmen, die in dem Land tätig sind, bestehen konkrete Risiken der Beschränkung von Gewinnüberweisungen, der direkten Intervention der Regierung in Handelsgeschäfte und der zwangsweisen Aufhebung von Verträgen sowie der vorübergehenden Verstaatlichung, was die Unvorhersehbarkeit der Geschäftstätigkeit erhöht. Das verabschiedete Dekret gilt zunächst für 60 Tage ab seiner Veröffentlichung im Amtsblatt (Gaceta Oficial). Dieser Zeitraum kann gemäß den venezolanischen Gesetzen um weitere 60 Tage verlängert werden.
Venezuela befindet sich in einer Wirtschaftskrise, die seit den Präsidentschaftswahlen von 2024, deren Ergebnis bis heute nicht gemäß den Bestimmungen der venezolanischen Verfassung bestätigt wurde, weiter eskaliert ist.
Quelle: GTAI
Israel: Präferenzbegünstigte Wareneinfuhr in die EU
Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.
Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 05.06.2025 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.
Download: Merkblatt Präferenznachweise aus Israel
Quelle: Zoll
PEM: Neuerungen für Ukraine, Nordmazedonien, Moldawien
Die EU-Kommission hat am 26.05.2025 informiert, dass zwischen der EU und der Ukraine, Nordmazedonien und Moldawien seit 23.05.2025 der Status „CR“ gilt. Das bedeutet, das jetzt auch die „Revised Rules“ Anwendung finden.
Quelle: EU Kommission
Webcode: N1582