Zum Hauptinhalt springen

IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 07|2025

Erschienen am 11.06.2025

China: Handelskonflikt mit USA trifft deutsche Betriebe

Der Handelskonflikt zwischen den USA und China stellt auch deutsche Unternehmen in der Volksrepublik vor Herausforderungen, das gilt insbesondere für die Folgen der Zollerhöhungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Blitzumfrage der Deutschen Handelskammer in China (AHK Greater China).

Die Erhebung zeigt auch eine erhebliche Eintrübung der Geschäftsaussichten. Dennoch bleiben die Investitionsstrategien robust.

Mit Blick auf den Handelskonflikt sehen sich deutsche Unternehmen vor Ort am stärksten durch die Zusatzzölle betroffen, wobei 76 Prozent die amerikanischen und 63 Prozent die chinesischen Zölle nennen. Auf Platz drei und vier der relevanten Maßnahmen rangieren die US-Exportkontrollen, die 43 Prozent der Befragten spüren, und die US-Anti-Sanktionsgesetze mit 39 Prozent. 

Als Hauptreaktion beschleunigen 38 Prozent der Betriebe ihre Lokalisierung in China. Dagegen nehmen 48 Prozent eine abwartende Haltung ein. 

Die Handelsstreitigkeiten beeinträchtigen auch die Konjunkturerwartungen: 56 Prozent der befragten Unternehmen rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Chinas in den nächsten sechs Monaten – das sind erhebliche 40 Prozentpunkte mehr als im Mai 2024. Die Erwartungen an die Entwicklung der eigenen Branche fallen etwas zuversichtlicher aus: 44 Prozent der Betriebe gehen hier von einem Rückgang im laufenden Jahr aus, das bedeutet eine leichte Verbesserung gegenüber der Vorumfrage. Nur 29 Prozent erhoffen bis Ende 2025 einen Umsatzanstieg, 4 Prozentpunkte weniger als im September 2024. Zudem hat der Anteil der Betriebe, die mit einem Gewinn rechnen, von 22 Prozent auf 18 Prozent abgenommen. 

Dennoch bleiben die Investitionsabsichten stabil: 50 Prozent der Umfrageteilnehmer (Vorumfrage: 51 Prozent) möchten ihre Investitionen in den nächsten zwei Jahren erhöhen. 18 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionen zu verringern – ein Anstieg um 4 Prozentpunkte. 

An die neue Bundesregierung richten 66 Prozent der Unternehmen die Forderung nach einer aktiven und informierten Zusammenarbeit mit China. 52 Prozent wünschen sich eine Verbesserung des China-Bilds in Deutschland, 40 Prozent plädieren für frühzeitige Regierungsbesuche.
Quelle: DIHK

EU: Abkommen mit Großbritannien

Großbritannien und die EU haben fünf Jahre nach dem Brexit ein Abkommen zur Erleichterung des Handels und zur Stärkung der Sicherheitskooperation unterzeichnet. Führende Vertreter der Europäischen Union trafen sich in London mit dem britischen Premierminister Keir Starmer, um das Abkommen vorzustellen. Es macht Brexit zwar nicht rückgängig, aber zeigt, dass beide Seiten nach Jahren schmerzhafter Auseinandersetzungen das Kriegsbeil begraben haben. Starmer sagte, es sei an der Zeit, „die abgestandenen alten Debatten und politischen Kämpfe hinter sich zu lassen und vernünftige, praktische Lösungen zu finden, die das Beste für das britische Volk herausholen“. Ihm schloss sich in London Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, an. „Wir in Europa halten zusammen“, sagte sie.
Das Abkommen beinhaltet einen neuen Sicherheitspakt, der britischen Rüstungsunternehmen Zugang zu einem EUVerteidigungshaushalt von 150 Mrd Euro gewähren wird, sowie eine Vereinbarung zur Harmonisierung der Lebensmittelvorschriften und zur drastischen Reduzierung der Grenzkontrollen für Nahrungsmittelexporte von Großbritannien in die Union. Nach Aussage von Offiziellen müssen die Details noch ausgearbeitet werden.
Großbritannien wird zudem für weitere zwölf Jahre Zugang zu seinen Fischereigewässern gewähren, und beide Seiten werden Gespräche aufnehmen, die es jungen Menschen erleichtern werden, sich für begrenzte Zeiträume frei zwischen dem Vereinigten Königreich und seinen
Nachbarn in der Union zu bewegen und zu arbeiten. Brexit-Hindernisse bleiben größtenteils bestehen Obwohl die britische und die EU-Führung das Abkommen als ein wichtiges neues Kapitel der europäischen Zusammenarbeit darstellen, bleibt ein Großteil der  Handelshindernisse bestehen. Großbritannien wird außerhalb der Zollunion bleiben, und die Bürger werden nicht das Recht haben, sich frei im jeweils anderen Gebiet niederzulassen.
Obwohl der neue Sicherheitspakt ein Hauptziel von Starmers Regierung bei ihrem Amtsantritt im vergangenen Juli war, haben sowohl  Großbritannien als auch die EU in den vergangenen Monaten ihre Bemühungen intensiviert, neue Handelsbeziehungen zu festigen.  Hintergrund ist ihr Bestreben, europäische Unternehmen vor den Auswirkungen der Zollanhebungen der Trump-Regierung zu schützen.
Der Brexit hat sich nicht so entwickelt, wie von seinen Befürwortern erhofft, und ist jetzt in Großbritannien unpopulär. Laut einer Umfrage von Yougov von Anfang dieses Jahres sagen nur drei von zehn Briten, es sei eine gute Idee gewesen, die EU zu verlassen. Seit dem Brexit sind die britischen Exporte in die Union laut der britischen Regierung um 21% gefallen, die Importe sanken um 7%. Für Großbritannien wird der Sicherheitspakt britischen Unternehmen den Weg zum neuen Verteidigungsfonds Brüssels ebnen und auch erleichtern, britische Truppen durch Europa zu verlegen. Unterdessen wird ein Abkommen über Agrar- und Lebensmittelprodukte die Grenzkontrollen reduzieren - im Gegenzug dafür, dass Großbritannien aktuelle und künftige EU-Lebensmittelstandards befolgt. London könnte auch Zugang zum Strommarkt der Europäischen Union erhalten.

Quelle: NfA

EU: Kommission legt EU-Binnenmarkt-Strategie vor

Die Europäische Kommission hat eine Strategie vorgelegt, wie dieser europäische Binnenmarkt gestärkt werden kann und bestehende Hindernisse für Handel und Investitionen abgebaut werden können. Dabei konzentriert sie sich auf die zehn größten Hindernisse. 
Seit seiner Gründung vor mehr als 30 Jahren ist der Binnenmarkt ein starker Katalysator für Wachstum, Wohlstand und Solidarität in Europa – mit 26 Millionen Unternehmen, 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Mit der Binnenmarktstrategie will die EU-Kommission die kleinen und mittleren Unternehmen KMU bei ihrer Geschäftstätigkeit und Expansion unterstützen und Unternehmen durch die Förderung der Digitalisierung entlasten. Die Strategie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der EU-Markt zur besten Wahl für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher wird.

10 größte Hindernisse im Binnenmarkt

Die EU-Kommission will mit ihrer Strategie die zehn größten Hindernisse für Unternehmen beseitigen: 

1.     komplizierte Unternehmensgründung und -führung; 

2.     komplexe EU-Vorschriften; 

3.     mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten; 

4.     begrenzte Anerkennung von Berufsqualifikationen; 

5.     fehlende gemeinsame Normen; 

6.     fragmentierte Vorschriften für Verpackungen; 

7.     mangelnde Produktkonformität; 

8.     restriktive und divergierende nationale Vorschriften für Dienstleistungen; 

9.     aufwändige Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern in risikoarmen Sektoren; 

10.  ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen, die zu hohen Preisen für die Verbraucher führen.

Diese zehn Punkte wurden auf Grundlage umfassender Konsultationen der Interessenträger ermittelt. Sie behindern den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr am stärksten und erschweren es Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern, den Binnenmarkt Europas in vollem Umfang zu nutzen. 

Hintergrund

Die neue Binnenmarktstrategie ist eine Antwort auf eine Aufforderung des Europäischen Rates. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten die EU-Kommission im April 2024 aufgefordert, bis Juni 2025 eine horizontale Binnenmarktstrategie zu entwickeln. Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister bekräftigten diese Aufforderung und forderten die Kommission auf, einen detaillierten Fahrplan mit einem klaren Zeitplan vorzulegen. 

Diese Forderungen spiegeln ähnliche Schlussfolgerungen aus Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi aus dem Jahr 2024 sowie aus dem Jahresbericht 2025 der Kommission über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit wider, in denen betont wurde, dass die Schaffung eines wirklich integrierten Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist.
Quelle: EU Kommisson

Italien: Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen

Das italienische Haushaltsgesetz für 2024 (Legge 30 dicembre 2023, Nr. 213) sieht in Art. 1 Ziffer 101 unter anderem eine Pflichtversicherung für alle im italienischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen vor. Zweck ist der Schutz der Produktionsmittel bei gleichzeitiger Entlastung der Staatsfinanzen.
Das Gesetz und das Ministerialdekret 18/2025 legen fest, welche Vermögenswerte gegen Katastrophenrisiken versichert werden müssen, und beziehen sich dabei auf die in Art. 2424 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Codice civile) genannten Güter. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Industrie- und Gewerbegeräte, aber auch Elektro- und Heizungsanlagen.
Diese Verpflichtung, die ursprünglich für den 31. März letzten Jahres geplant war, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 39 vom 28. März 2025 - nach Größe der Unternehmen gestaffelt - verschoben.
Insbesondere mittelständische Unternehmen haben bis zum 1. Oktober 2025 Zeit, während kleine und kleinste Unternehmen bis zum 1. Januar 2026 Zeit haben. Für große Unternehmen blieb die Verpflichtung am 1. April 2025 unverändert, aber es wird 90 Tage lang keine Strafen geben, wodurch eine Pufferzeit für die Organisierung geschaffen wird. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Quelle: GTAI

Luxemburg: Neuer gesetzlicher Mindestlohn

Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Luxemburg ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Der soziale Mindestlohn wird als Bruttomonatslohn für eine 40-Stunden-Woche verstanden und beträgt derzeit 2.703,74 Euro pro Monat (100%). Die konkrete Höhe des Mindestlohnes hängt vom Stand der beruflichen Ausbildung der Arbeitnehmenden ab.

Die Sätze wurden wie folgt erhöht:

  • Bei qualifizierten Arbeitnehmenden (18 Jahre und mehr) gilt ein Prozentsatz von 120% des sozialen Mindestlohns (3.244,48 Euro im Monat).
  • Bei qualifizierte Arbeitnehmenden über 18 Jahren gilt ein 100-prozentiger sozialer Mindestlohn von 2.703,74 Euro.
  • Von 17 bis 18 Jahren gelten 80% des Mindestlohns (2.162,99 Euro)
  • Von 15 bis 17 Jahren 75% (2.027,80 Euro)

Der Mindestlohn ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden: Steigt oder sinkt der Verbraucherpreisindex im Laufe eines Halbjahres um 2,5%, so werden grundsätzlich auch die Gehälter im gleichen Verhältnis angepasst. Der Verbraucherpreisindex wird regelmäßig vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques - Statec) veröffentlicht. Seit dem 1. Mai 2025 liegt die Indexzahl bei 968,04. 

Quelle: GTAI

Kamerun: Wie Diaspora deutschen Firmen in den Markt hilft

In Deutschland leben zehntausende Kameruner, viele haben hier studiert. Die IT-Spezialisten, Handelsvertreter oder anderen Fachkräfte sind potenzielle Brückenbauer nach Afrika. Manchmal scheinen Dinge einfach zusammenzupassen. Der Fachkräftemangel in Deutschland zum Beispiel mit einer kleinen Firma in Jaunde, der Hauptstadt von Kamerun. Dort erzählt Aristode Tchouffak, einer der vier Mitarbeiter, wie er mit einem deutschsprachigen Kollegen einen Kunden in Deutschland bei der digitalen Vermarktung von dessen GPS-Trackern unterstützt.
"Ich bin so froh, dass ich hier meine Fähigkeiten einbringen kann", sagt Aristode Tchouffak in fehlerfreiem Deutsch. Der Kameruner hat in Frankfurt am Main Informationstechnik studiert, musste mit Ausbruch der Corona-Pandemie aber in sein Heimatland zurückkehren. Aus der angestrebten IT-Karriere in Deutschland wurde nichts.
Tchouffaks Chef war 2006 ebenfalls zum Studium nach Deutschland gegangen: Leonel Moukam besitzt einen Abschluss in Mechatronik der Hochschule Esslingen und setzte später noch den Master of Business Administration drauf. Der Kameruner arbeitet aktuell bei einer Firma in Göppingen. Vor knapp zwei Jahren gründete er zusätzlich seine Firma in Jaunde, die neben digitalem Marketing auch Softwareentwicklung und Customer Support anbietet. Moukam will damit seine Kontakte in Deutschland zusammenbringen mit "den vielen Kamerunern ohne richtigen Job, die Deutsch können und Fähigkeiten mitbringen, die in Deutschland dringend benötigt werden".
Laut Ausländer-Zentralregister lebten 2024 insgesamt 36.565 Kameruner in Deutschland. Das waren doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren und viele von ihnen sind gut ausgebildet. An deutschen Hochschulen studierten im Wintersemester 2023/2024 laut Statistischem Bundesamt 6.982 Menschen aus Kamerun. Von allen afrikanischen Nationalitäten stellte das Land damit nach Ägypten und Marokko die drittgrößte Gruppe und lag insgesamt auf Rang 18.

Auch Francis Pouatcha hat in Deutschland studiert. Nach dem Abschluss in Wirtschaftsinformatik in Nürnberg gründete der gebürtige Kameruner - der längst die deutsche Staatsangehörigkeit hat - 2006 dort die Firma adorsys. Der Softwareentwickler beschäftigt heute 200 Mitarbeitende in Deutschland, Irland, Rumänien - und inzwischen auch in Kamerun. "Unsere Mitarbeitenden liefern nach schätzungsweise zwei Jahren Berufserfahrung die gleiche Qualität dort ab wie Teammitglieder in Deutschland", sagt Pouatcha im Interview mit dem Africa Business Guide. Dafür zahlen die Kunden Tagessätze, die nur ein Drittel oder gar ein Zehntel so hoch sind wie die der Team-Mitglieder in Deutschland.
Tchouffak, Moukam und Pouatcha sind nur einige Bespiele für Kameruner, die wirtschaftliche Brücken zwischen ihrer Heimat und Deutschland bauen. Über solche könnten auch deutsche Firmen in Kamerun aktiv werden. Wie die sich allerdings finden und nutzen lassen, jenseits von LinkedIn und anderen sozialen Netzwerken, ist weniger klar. Der "klassische" Weg über Verbände jedenfalls gestaltet sich zumindest unübersichtlich.

Yannick Guetse ist ein kamerunischer Informatiker in Erlangen - und Mitgründer der Vereinigung BDI. Das steht allerdings nicht für den Bundesverband der Deutschen Industrie, sondern für die Bantu Development Initiative. Der Verein mit Anschriften in Erlangen und Jaunde will laut Website den interkulturellen Dialog zwischen Afrika, insbesondere Kamerun, und Deutschland fördern. Er dürfte deutschen Firmen, die ein Geschäft in Afrika aufbauen wollen, nicht sofort ins Blickfeld geraten. Dabei vertritt Guetse bereits mehrere Unternehmen aus Deutschland im zentralen Afrika, unter anderem den westfälischen Agrartechnik-Anbieter Riela.

"Einen Fokus auf Wirtschaft hat keine der kamerunischen Vereinigungen in Deutschland", sagt André Kwam. Dies zu ändern ist Ziel des Honorarkonsuls Deutschlands in Kamerun mit Sitz in der Wirtschaftsmetropole Douala. Der gelernte Ingenieur will nach eigenen Worten ein "Deutsch-Kamerunisches Wirtschaftsforum für Entwicklung" gründen. In Kamerun gibt es keine deutsche Auslandshandelskammer. Das Land wird, ebenso wie die anderen frankofonen Länder West- und Zentralafrikas, von der AHK in der Elfenbeinküste betreut.
Mit seinem Verband will Kwam eine Brücke für deutsche Firmen mit Interesse an Kamerun sein. Der Honorarkonsul möchte namentlich gebürtige Kameruner in deutschen Firmen dabei unterstützen, das Engagement ihrer Arbeitgebende in ihrem Heimatland voranzutreiben. Zudem soll der Verband in der Zusammenarbeit mit dortigen Behörden vermitteln.
Quelle: GTAI

Welt: Innovationslücke im Mittelstand - Nur wenige sichern Ideen ab

Ein überschaubarer Anteil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland verfügt über Patente oder eingetragene Markenrechte. Insgesamt 9% besitzen Markenrechte, lediglich 3% Patente. Das sind 350.000 beziehungsweise 100.000 Unternehmen. Da es teils Überschneidungen gibt, können insgesamt knapp 400.000 der insgesamt 3,84 Mio mittelständischen Unternehmen auf Marken oder Patente zurückgreifen, wie eine Befragung von KfW Research aufzeigt. Dabei konzentrieren sich die Patentanmeldungen stark auf große Mittelständler mit 50 und mehr Beschäftigten, auf Unternehmen mit eigener Forschung und Entwicklung sowie auf Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, wie aus dem KfW-Mittelstandspanel - einer repräsentativen Befragung mittelständischer Unternehmen – hervorgeht. Zudem besitzen Unternehmen, die auf internationalen Märkten aktiv  sind, gut drei Mal so häufig Patente wie auf Deutschland fokussierte Unternehmen. Markenrechte verteilen sich etwas breiter über die mittelständischen Unternehmen. Zwar dominieren auch hier die großen Mittelständler sowie Unternehmen aus dem F&E-intensiven verarbeitenden Gewerbe. Doch auch von den kleinen Unternehmen mit unter 5 Beschäftigten verfügen 7% über Marken - bei Patenten sind das nur 2%.

In Ländern wie Frankreich, Schweden und den Niederlanden werden immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Markenrechte inzwischen erfolgreich von Unternehmen als Kreditsicherheiten bei Banken eingesetzt und  wirken sich positiv auf die Kreditaufnahme der betreffenden Unternehmen aus. In Deutschland ist dies noch nicht in großem Maße der Fall. Dabei gewinnen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte auch im Mittelstand an Bedeutung. Gleichzeitig geben in Deutschland immerhin 23% der mittelständischen Unternehmen für das Scheitern von Kreditverhandlungen an, dass sie nicht die geforderten Sicherheiten stellen konnten.

Quelle: NfA, KfW

 

EU: 17. Sanktionspaket gegen Russland

Am 20. Mai 2025 hat die Europäische Union ihr 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Druck auf Russland weiter zu erhöhen und die Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu erschweren.
Zentrale Elemente:

  • weitere Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
    Die EU sanktioniert 189 weitere Schiffe, die zur sogenannten "Schattenflotte" gehören und verdoppelt damit deren Anzahl. Diese Flotte wird eingesetzt, um russisches Öl unter Umgehung bestehender Sanktionen zu exportieren. Den betroffenen Schiffen wird der Zugang zu EU-Häfen untersagt, und sie dürfen keine Dienstleistungen von EU-Unternehmen in Anspruch nehmen. Zusätzlich sanktioniert die EU Unternehmen und Akteure, die die „Schattenflotte” unterstützen.
  • weitere Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen
    Zusätzlich wurden neue Sanktionen gegen weitere 45 Russische Unternehmen und Einzelpersonen verhängt, die die Operationen der Schattenflotte unterstützen und/oder das russische Militär mit Drohnen, Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung, kritischen Komponenten und logistischer Unterstützung versorgen. Betroffen sind zudem weitere Akteure aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei, China und Hongkong, Serbien, Vietnam und Usbekistan, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt waren – insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) oder CNC-Werkzeugmaschinen. Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten.
  • Güterlistungen
    Zusätzlich wurden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter eingeführt, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung Russlands beitragen, darunter chemische Vorprodukte für energetische Materialien sowie Ersatzteile für Werkzeugmaschinen. Der Anhang VII (sog. „kleine Dual-Use-Liste”) wurde dazu neu veröffentlicht, bitte prüfen Sie erneut Ihre Lieferungen auf Betroffenheit.
  • Energiesektor und Individualsanktionen
    Das Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen gegen den russischen Ölkonzern Surgutneftegas. Zudem werden neue Beschränkungen im Bereich der hybriden Bedrohungen und Menschenrechtsverletzungen eingeführt und neue Listungen richten sich auch gegen die Plünderung von Kulturgütern auf der Krim sowie die illegale Ausbeutung der ukrainischen Agrarproduktion.
    Darüber hinaus wurden 75 weitere Personen und Organisationen gelistet. Damit sind nun insgesamt über 2.400 Personen und Organisationen betroffen. Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren, Finanzverbote und Einreisebeschränkungen.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung “EU agrees 17th package of sanctions”, sowie der VERORDNUNG (EU) 2025/932 als Änderungsverordnung zur Russland VO 833/2014, auf Grundlage der Council Decision (CFSP) 2025/931 und Council Decision (CFSP) 2025/936.

Quelle: GTAI

EU Deforestation Regulation (EUDR): Länder-Benchmarking nach Risikostatus veröffentlicht

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22.05.25 ihre Liste der Länder, die als Hoch- bzw. Niedrigrisiko in Bezug auf Entwaldung gelten. Das Dokument ist ein zentrales Element der neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung. Importe aus Hochrisikoländern unterliegen strengeren Kontrollen, während Unternehmen mit Lieferketten aus Niedrigrisikoländern vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden können. Allerdings müssen Unternehmen auch beim Handel mit Produkten aus ‚Niedrig-‘ oder ‚Standardrisiko‘-Ländern nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung und Menschenrechtsverletzungen sind.
 
Deutschland, alle EU-Mitgliedsstaaten sowie insgesamt 140 Länder wurden als Niedrigrisiko-Staaten eingestuft. Als Hochrisiko gelten hingegen lediglich vier Länder: Belarus, Nordkorea, Russland und Myanmar. Staaten, die weder als Hoch- noch als Niedrigrisiko klassifiziert wurden, fallen automatisch in die Kategorie Standardrisiko – das betrifft 50 Länder, darunter Brasilien, Argentinien, Indonesien und Malaysia.
Quelle: EU-Kommission

 

Türkei: Neue Kennzeichnungsvorschrift ab 9. Juni

Konsumgüter, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen ab dem 9. Juni 2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Erforderlich sind Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache an dem Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen. Die Kennzeichnung muss leicht lesbar und darf nicht irreführend sein. Sie muss vor der Übergabe der Ware für den Käufer erkennbar sein. Im Fall von Onlinehandel muss bereits in der Warenbeschreibung auf die tierischen Bestandteile hingewiesen werden.
Quelle: GTAI

Updates US-Zölle

US-Präsident Trump hat am 3. Juni 2025 eine Proklamation unterzeichnet, mit der der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 % erhöht wird. Trump hat diese Zollanhebung erstmals letzte Woche in einer Rede bei U.S. Steel angekündigt.

  1. Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 %.
  2. (Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 %. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 % erhöhen.
  3. Kumulierung von Zöllen:
    1. Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 %), Stahl/Aluminium (50 %), Kanada/Mexiko IEEPA (25 %, 10 % für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 % Zollsatz betroffen sind.
    2. Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10% bis 9. Juli, dann 20% für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben
  4. Annexes: Die Proklamation verweist auf Annex I und II, die noch nicht verfügbar sind. In vorherigen Executive Orders zu Stahl und Aluminium wurden in Annex I Hauptprodukte und in Anhang II Derivate aufgeführt. Wir werden warten müssen, bis diese Anhänge in der Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht werden (was einige Tage dauern kann) um genau zu wissen, welche Produkte betroffen sind.

Quelle: DIHK

Webcode: N1562