Bescheinigungen Außenwirtschaft
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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner
Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht Tel: +49 911 1335 1395
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt Ihren Unternehmen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) werden ggf. Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Ursprungszeugisse
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle, in Deutschland der IHK, erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines UZ (-> Erklärvideo).
Carnet ATA
Ein spezielles Zollpapier ist das Carnet ATA, mit dem Waren ohne Hinterlegung von Sicherheiten, vorübergehend in bestimmte Drittländer verbracht werden können (-> Erklärvideo).
Sonstige Bescheinigungen
Neben Ursprungszeugnissen und Carnet ATA können im Außenhandel weitere Bescheinigungen wie z. B. Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware notwendig sein. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.
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