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Bescheinigungen Außenwirtschaft

Sonderfälle

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Ulrich Wohlrab

Ulrich Wohlrab

Carnet A.T.A.-Ausstellung Tel: +49 911 1335 1362
Ingrid Dipold

Ingrid Dipold

Ursprungszeugnisse, Exportbescheinigungen, Zollformulare Tel: +49 911 1335 1260

Das Ziel einer Reise mit Carnet A.T.A. sollte immer die ordnungsgemäße Abwicklung dieses Dokumentes sein (Grundsätzliche Anmeldung der Waren beim Zoll und die zweifelsfreie Dokumentation durch die Zollbehörden, zudem Beachtung eventuell gesetzter Fristen und der Carnetgültigkeit). Auch bei der eventuellen Verwendung von Transitblättern muss beachtet werden, dass jedes eröffnete Transitverfahren innerhalb der vorgegebenen Fristen wieder beendet wird.

Dennoch treten oft Umstände ein, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens nicht zulassen. Was ist beispielsweise zu tun, wenn das Carnetdokument verloren geht? Befindet sich die Ware noch im Ausland, sollte ein Ersatzcarnet ausgestellt werden. Ist die Ware bereits wieder in der Europäischen Union, benötigen Sie eine Bestätigung des Zoll, dass die Ware wieder zurück ist (Formular Bescheinigung zur Bereinigung).

Was ist zu tun, wenn sich die Ware noch im Ausland befindet und die Gültigkeit des Carnets sich seinem Ende zuneigt. Wenn sich abzeichnet, dass die Ware noch länger dort bleiben soll oder muss, kann man unter Umständen ein Anschlusscarnet erstellen. Ob dies möglich ist, hängt zunächst von den Bestimmungen des Drittlandes ab, in dem sich die Ware befindet. Zum anderen muss man rechtzeitig mit Vorbereitungen beginnen, da in vielen Ländern die vorherige Erlaubnis des drittländischen Zolls notwendig ist.

 
 
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