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Bescheinigungen Außenwirtschaft

Besonderheiten einzelner Carnetländer

Besonderheiten einzelner Carnetländer

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Ansprechpartner/innen (2)

Ulrich Wohlrab

Ulrich Wohlrab

Carnet A.T.A.-Ausstellung Tel: +49 911 1335 1362
Ingrid Dipold

Ingrid Dipold

Ursprungszeugnisse, Exportbescheinigungen, Zollformulare Tel: +49 911 1335 1260

Wenn ein Land mit der EU ein Carnetabkommen (A.T.A. / C.P.D.) abgeschlossen hat, bedeutet dies nicht, dass für vorübergehende Verbringungen alle Verwendungszwecke (hauptsächlich Berufsausrüstung, Messe und Ausstellung, Warenmuster) möglich sind. Vielmehr besteht ein Carnetabkommen aus einer Vielzahl einzelner Abkommen. Jedes Land kann für sich entscheiden, welche Verwendungszwecke abgeschlossen werden und welche nicht. Beispielsweise wurde von China lediglich der Teil "Messen und Ausstellungen" unterzeichnet, weshalb Carnets mit anderen Verwendungszwecken an der Grenze der Volksrepublik China abgelehnt werden.

Für welche Waren ein Carnet in die einzelnen Drittländer möglich ist und welche weiteren Besonderheiten beim Vorbereiten des Formulars zu beachten sind, können Sie unserer Überblicksliste (PDF-Dokument, 410 KB) entnehmen. Weitergehende Fragen können Sie mit Ihren Ansprechpartnern klären.

Aktuelles

  • NEU  Vietnam  (April 2022)    Ab dem 01.05.2022 können Carnets ATA auch für Vietnam ausgestellt werden. Es wurde nur das Abkommen für Messe/Ausstellung unterschrieben, d. h. für Warenmuster und Berufsausrüstung ist kein Carnet ATA möglich.
  • NEU  Russland  -  Belarus  -  Ukraine  (April 2022)    Ab sofort sind bis auf Weiteres keine Carnetausstellungen für diese drei Länder mehr möglich
    Aufgrund der Finanzsanktionen der EU sind bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen von und nach Russland bzw. Belarus mehr möglich. Aus diesem Grund wird das Carneverfahren für Russland und Belarus ausgesetzt. Es können ab sofort keine Carnets mehr ausgestellt werden. Es wird zudem empfohlen, bereits ausgestellte Carnets für Russland und Belarus nicht mehr zu nutzen !
    Auch für die Ukraine dürfen ab sofort keine Carnets und auch keine Anschlusscarnets mehr ausgestellt werden. Allianz Trade, früher Euler Hermes, die Kreditversicherung hinter dem Carnetverfahren, übernimmt ab sofort keine Rückhaftung mehr für neue Carnets.
  • Brasilien (Dezember 2021)  Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 scheidet Brasilien als Carnetland aus
    Der bisherige Bürge hat seine Tätigkeit eingestellt, eine Fortsetzung der Mitgliedschaft kann erst beginnen, wenn ein neuer Bürge gefunden ist. Ab sofort sind keine Ausstellungen von Carnets ATA mehr möglich.
  • Volksrepublik China  Ausweitung der Verwendungszwecke (Februar 2019)
    Mit sofortiger Wirkung sind bei der Volksrepublik China auch die Verwendungszwecke Berufsausrüstung und Warenmuster möglich. In der Vergangenheit wurde ein Carnet A.T.A. nur die Verwendung von Messewaren auf offiziellen Messen akzeptiert.
  • Zusätzliche Warenliste für die Türkei
    Der türkische Zoll informiert darüber, dass künftig die Warenlisten der Carnets A.T.A. ins türkische Zollsystem eingelesen werden sollen. Hierfür wird eine digitale Version in Excel-Format (auf USB-Stick o. ä.) benötigt. Alternativ kann die Warenliste auch auf einer türkische Internetseite eingegeben werden. Den Link finden Sie in unserer Überblicksliste (PDF-Dokument, 410 KB).
 
 
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