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Was bedeutet das CE-Zeichen?

Die CE-Kennzeichnung wurde 1985 mit einer Entschließung des EG-Rates eingeführt und sollte dazu beitragen, technische Handelshemmnisse innerhalb der EU abzubauen. Das CE-Zeichen harmonisiert die Vorschriften und technischen Normen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, zudem werden die Prüf- und Zertifizierungsergebnisse durch gemeinsame Richtlinien innerhalb der EU gegenseitig anerkannt. Dabei stellt das CE-Zeichen kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet lediglich die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen kann man also als „technischen Reisepass“ des Produktes bezeichnen, den der Unternehmer eigenverantwortlich anbringt.

Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so gehen die Behörden davon aus, dass die gesetzlichen Grundvoraussetzungen im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie bei der Sicherheit eingehalten wurden. Ein erfolgreicher Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.

Wann ist das CE-Zeichen anzubringen?
Wenn die EU neue Richtlinien einführt, gibt es dafür Übergangsfristen für die Hersteller. Richtet sich der Hersteller während der Übergangsfrist nach den Richtlinien, so muss das Produkt das CE-Zeichen tragen. Des Weiteren können Produkte während der Übergangsfrist für den nationalen Markt noch nach nationalen Bestimmungen gebaut werden. Diese Produkte dürfen kein CE-Zeichen tragen und mit ihnen ist der freie Warenverkehr innerhalb der EG nicht gewährleistet. Alle Produkte, die nach der Übergangsfrist in eine Produktrichtlinie der EG fallen, müssen das CE-Zeichen tragen. Fällt das Produkt unter mehrere Richtlinien, so ist für jede Richtlinie ein Konformitätsnachweis zu erbringen, insoweit besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Benötigt ein Hersteller für sein Erzeugnis weitere Produkte, z.B. Schutzausrüstungen, dann müssen diese Teile ebenfalls die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Haben andererseits alle Teile eines komplizierten Produktes die Konformitätsprüfung erfüllt, das fertige Produkt allerdings nicht, so hat der Hersteller kein Rückgriffsrecht auf seine Zulieferer. Der Hersteller ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinie(n). Dazu kommt, dass das Anbringen des CE-Zeichens an einem Produkt ohne Richtlinie verboten ist.

Wie erwerbe ich das CE-Zeichen?
Das Zertifizierungsverfahren zum Erwerb des CE-Zeichens beginnt mit der Überlegung, in welche Richtlinie(n) das Produkt fällt. Dazu ist ein Studium der Richtlinie(n) unerlässlich. Nun gilt es herauszufinden, welche Anforderungen das Produkt anhand der Richtlinie erfüllen muss. Anschließend wird festgestellt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Richtlinien vorsehen.

Dabei spielen die so genannten harmonisierten Normen eine besondere Rolle: Bei Anwendung von harmonisierten Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt, d. h. es wird in diesem Falle davon ausgegangen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden CE-Richtlinie erfüllt. Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten die Richtlinienkonformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle (notified body) einzuschalten. Zu beachten sind jedoch auf jeden Fall die spezifischen Regelungen der zutreffenden Richtlinien. Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinien erfüllt, bringt der Hersteller das CE-Zeichen an. Die Konformitätserklärung ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?
Die Anbringung erfolgt durch den Hersteller oder seinen in der EG niedergelassenen Bevollmächtigten. Die Kennnummer des CE-Zeichens der angerufenen Zertifizierungsstellen / Prüflaboratorien wird unter der Verantwortlichkeit entweder von ihnen selbst, vom Hersteller oder vom Bevollmächtigten angebracht. Dabei wird das CE-Zeichen entweder auf dem Produkt oder auf dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE-Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.

Informationen
EU-Richtlinien:
? Amtsblatt der EU, zu beziehen bei der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, vertrieb@bundesanzeiger.de
? Generaldirektion Unternehmen der EU: http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist.html
? European harmonized standards under the New Approach directives: http://www.newapproach.org
? Leitfäden der EU: http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/legislation/guide/document/guidepublicde.pdf

Nationale Gesetze:
Bundesgesetzblatt, zu beziehen bei der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH (Kontakt siehe oben)

Verzeichnisse harmonisierter Normen:
? Generaldirektion Unternehmen der EU im Internet: http://europa.eu.int/comm/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist.html
? European harmonized standards under the New Approach directives: www.newapproach.org
? Verein zur Förderung der EMV-Technologie im Land NRW e.V.: www.emv-foerderverein.de/

Harmonisierte Normen:
Beuth Verlag, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin, Tel. 030/2601-2260, Fax 2601-1724, www.din.de

Verzeichnis der benannten Stellen:
Deutscher AkkreditierungsRat (DAR): www.dar.bam.de  
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2004, Seite 14

 
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