Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung
Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung | Normung
Produktsicherheit | CE-KennzeichnungAls Ergebnis technologischer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Datenschutz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Sie unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten.
Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU und EFTA) in den Verkehr gebracht werden, wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, den Umweltschutz und die Gesundheit genügen.
Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen. Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-How rasch und effizient zu verbreiten.
Weitere Informationen und Beratung zur CE-Kennzeichnung und Normen erhalten Sie durch das Enterprise Europe Network (Bayern Innovativ).
Anforderungen und Umsetzung
In EU-Richtlinien | Verordnungen sind für bestimmte Produkte wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festgelegt. Diese gelten für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Übereinstimmung von Produkten mit den EU-Richtlinien wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen dient hierzu als "Waren-Reisepass".
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht heute für zahlreiche Produkte wie Maschinen, Arbeitsmittel oder auch Medizinprodukte. Beschäftigen müssen sich mit der CE-Kennzeichnung Hersteller, Importeure und Händler. Zunächst muss geklärt werden, ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht und welche Richtlinien gelten. Bei Kennzeichnungspflicht muss ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um eventuell von dem Produkt ausgehende Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen. Die Behörden können Verstöße – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind – als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel, sondern um eine marktrechtlich relevante Angabe des Herstellers. Da das Thema rechtlich vergleichsweise komplex ist, ist die Einholung fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. Bei der Technischen Dokumentation und Konformitätserklärung unterstützen benannte Stellen, wie z. B. der TÜV Rheinland oder Dienstleister.
Merkblätter zu ausgewählten CE-Richtlinien | Verordnungen
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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl
Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer
Webcode: P228