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Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung

The CE (Conformité Européenne) Logo to show the conformity to European security standards of electric appliances on a heap on a table. Copy Space, web banner format
The CE (Conformité Européenne) Logo to show the compliance to European standards of electric appliances on a heap on a table. Copy Space, web banner format

Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung | Normung

Produktsicherheit | CE-Kennzeichnung

Als Ergebnis technologischer, gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Datenschutz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Sie unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten.

Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU und EFTA) in den Verkehr gebracht werden, wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, den Umweltschutz und die Gesundheit genügen.

Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen. Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-How rasch und effizient zu verbreiten.

Weitere Informationen und Beratung zur CE-Kennzeichnung und Normen erhalten Sie durch das Enterprise Europe Network (Bayern Innovativ).

Anforderungen und Umsetzung

In EU-Richtlinien | Verordnungen sind für bestimmte Produkte wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festgelegt. Diese gelten für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Übereinstimmung von Produkten mit den EU-Richtlinien wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen dient hierzu als "Waren-Reisepass".

Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung besteht heute für zahlreiche Produkte wie Maschinen, Arbeitsmittel oder auch Medizinprodukte. Beschäftigen müssen sich mit der CE-Kennzeichnung Hersteller, Importeure und Händler. Zunächst muss geklärt werden, ob für ein Produkt eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht und welche Richtlinien gelten. Bei Kennzeichnungspflicht muss ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um eventuell von dem Produkt ausgehende Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen. Die Behörden können Verstöße – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind – als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel, sondern um eine marktrechtlich relevante Angabe des Herstellers. Da das Thema rechtlich vergleichsweise komplex ist, ist die Einholung fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. Bei der Technischen Dokumentation und Konformitätserklärung unterstützen benannte Stellen, wie z. B. der TÜV Rheinland oder Dienstleister.

Europäisches Parlament: Neue Regeln zur Spielzeugsicherheit angenommen (Toy Safety Regulation / Spielzeugverordnung)

Hintergrund

Die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder in Drittländern hergestellt wird. Dies erleichtert den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt.

Nach einer Bewertung der Richtlinie stellte die Kommission jedoch eine Reihe von Mängeln bei der praktischen Anwendung der Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 fest. Insbesondere ist ein höheres Maß an Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug erforderlich, insbesondere vor Risiken durch schädliche Chemikalien. Die Bewertung ergab auch, dass die Richtlinie effizienter umgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf den Online-Verkauf.

Daraufhin hat die Kommission am 28. Juli 2023 den Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug  vorgelegt.

Weitere Informationen: Spielzeugsicherheit: Neue Regeln für besseren Schutz von Kindern | Aktuelles | Europäisches Parlament

Das EU-Parlament hat strengere Vorgaben für den Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Reform soll Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen wie endokrinen Disruptoren, PFAS und Allergenen schützen. Hersteller müssen künftig strengere Grenzwerte einhalten und umfassende Sicherheitsinformationen bereitstellen. Online-Marktplätze werden mehr Pflichten auferlegt. 


Ein weiteres Element der neuen Verordnung ist der digitaler Produktpass, den künftig jedes in der EU angebotene Spielzeug haben soll. Dieser Pass
enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen QR-Code abgerufen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher,
aber auch Zoll- und Marktaufsichtsbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den Anforderungen entspricht. 


Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass auf ihren Plattformen keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge verkauft werden. Dazu müssen sie ihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können. Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) als „rechtswidrige Inhalte“.

Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988

EU-Verordnung (EU) 2023/988

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR) vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist für betroffene Wirtschaftsakteure ab dem 13.12.2024 verbindlich anzuwenden. Sie löst die bisher geltende Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit RaPS ab. 

Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer/Importeure, Händler und Fulfilment-Dienstleister haben festgelegte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Anforderungen an die Produktsicherheit. In den Anwendungsbereich fallen nur Produkte, für die nicht bereits andere Bestimmungen oder Regelungen des EU-Rechts gelten (wie z. B. CE-Richtlinie). Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. 

 

Merkblätter zu ausgewählten CE-Richtlinien | Verordnungen

Webcode: P228